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Berlin. Am 2. September 2016 ist das neue, rund drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Bundeswehrsoldaten gestärkt. Zugleich wurde eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Heute, also mehr als zwei Jahre später, steht immer noch eine Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ – aus. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat diesen Missstand bereits im Juli vergangenen Jahres heftig kritisiert. Am 11. Oktober dieses Jahres richteten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit nun eine Kleine Anfrage an die Regierung, die das Verteidigungsministerium beantwortete.

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