Berlin. Am 2. September 2016 ist das neue, rund drei Monate zuvor vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Bundeswehrsoldaten gestärkt. Zugleich wurde eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Heute, also mehr als zwei Jahre später, steht immer noch eine Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 1472/1 – „Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr“ – aus. Der Deutsche Bundeswehr-Verband hat diesen Missstand bereits im Juli vergangenen Jahres heftig kritisiert. Am 11. Oktober dieses Jahres richteten Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion in der Angelegenheit nun eine Kleine Anfrage an die Regierung, die das Verteidigungsministerium beantwortete.
Der Vorsitzende des Fachbereichs „Beteiligungsrechte“ im Deutschen Bundeswehr-Verband (DBwV), Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, hatte im Sommer 2017 deutliche Worte gefunden. Der ursprüngliche Plan, zeitgleich oder wenigstens zeitnah mit der Novellierung des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) die SBG-Wahlverordnung und die ZDv 1472/1 zu erneuern, sei „an der Uneinigkeit derjenigen gescheitert, die bereits am Entstehungsprozess beteiligt waren“, so Hubert.
Die beteiligten Gremien hätten dabei lediglich auf die Umsetzung des Gesetzes in der gewollten Form beharrt, so der Mandatsträger weiter. „Der Führungsstab der Streitkräfte und die verantwortlichen Mitgestalter aus den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen scheinen dabei zu sein, den Gesetzgeberwillen neu zu interpretieren. Dadurch wird die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes in der Truppe erheblich erschwert – sowohl bei Vorgesetzten und Beteiligungsgremien als auch bei den Vertrauenspersonen.“ Hubert hatte im vergangenen Jahr auch deutlich darauf hingewiesen, dass sich im täglichen Dienst viele Fragen in der Beteiligung stellten, auf die die alte Version der ZDv 1472/1 keine Antwort haben könne.
Der Werdegang dieser neuen Zentralen Dienstvorschrift erinnere an einen Marathon, der Mitte 2016 gestartet (siehe hier) und dessen Zielgerade immer noch nicht zu erkennen sei, hatte der Vertreter des DBwV gerügt. Das war vor fast sechzehn Monaten. Huberts damalige Frage blieb bis jetzt unbeantwortet: „Die handelnden amtlichen Aktiven müssen sich fragen lassen, warum ein komplexes Gesetzgebungsverfahren mit politischem Beistand zur Schaffung des neuen SBG von Start zu Ziel so schnell gelingen konnte, die Ausführungsbestimmungen aber derart schleppend zulasten der Truppe gestaltet wurden.“
Nun haben sich Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten und andere AfD-Parlamentarier mit dem Dauerbrenner „ZDv 1472/1“ befasst. Die Politiker wollten von der Bundesregierung wissen, wann das beschlossene Gesetz denn endlich in die entsprechende Zentrale Dienstvorschrift überführt wird und welche Gründe dem bislang entgegenstanden.
Am 29. Oktober erteilte das Verteidigungsministerium für die Bundesregierung Auskunft. In der Antwort lesen wir: „Die Inkraftsetzung der neugefassten Zentralen Dienstvorschrift A-1472/1 ,Soldatische Beteiligung in der Bundeswehr‘ wird im vierten Quartal 2018 erwartet.“ Und: „Zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Soldatenbeteiligungsgesetz machten eine gänzliche Neufassung der zugehörigen Zentralen Dienstvorschrift A-1472/1 unumgänglich. Umfängliche Mitzeichnungsgänge und die mehrfache Befassung in den Beteiligungsgremien haben die Inkraftsetzung der Vorschrift verzögert.“
Wegen der bislang nicht vollzogenen Überführung der Gesetzesnovelle in die ZDv seien übrigens bis jetzt keinerlei Beschwerden beim Bundesministerium der Verteidigung eingegangen, heißt es abschließend in der Regierungsantwort.
Unser Symbolbild zeigt verschiedene Fachbücher des Regensburger WALHALLA-Fachverlages zum Themenkomplex „Soldatenbeteiligung und Personalvertretung“.
(Bilder WALHALLA-Fachverlag; Bildmontage: mediakompakt)