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Nachrichten


Kempten. Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei Auslandsmissionen gemäß Paragraf 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes dem deutschen Strafrecht. Für entsprechende Sachverhalte bestand bis zur Einführung von Paragraf 11a der Strafprozessordnung kein besonderer Gerichtsstand. Seit dem 1. April 2013 gibt es diesen beim Amtsgericht Kempten. Der besondere Gerichtsstand in der Allgäu-Metropole befasst sich mit Straftaten, die von Bundeswehrsoldaten in besonderer Auslandsverwendung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Strafprozessordnung begangen wurden. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nun berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Kempten seit 2013 bis einschließlich 2017 in 67 Fällen gegen deutsche Soldaten, die Straftaten im Auslandseinsatz begangen haben sollen, ermittelt. Die Agentur zitierte eine Sprecherin der Behörde.

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Brüssel. Der Termin ist nun bereits gut vier Wochen her, aber das dabei erzielte Ergebnis für die NATO von weitreichender Bedeutung. Unter der Führung Belgiens unterzeichneten die Verteidigungsminister von 16 Bündnisstaaten während des Brüsseler Gipfeltreffens ein Memorandum of Understanding (MoU) über die multinationale Zusammenarbeit bei der Bereitstellung und Nutzung von Kampfmunition (Land Battle Decisive Munitions, LBDM). Eine erste internationale Ausschreibung für die Beschaffung der gemeinsamen Munition soll demnächst erfolgen.

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Stockholm/Überlingen. Das schwedische Verteidigungs- und Sicherheitsunternehmen Saab AB ist von seinem deutschen Partner Diehl Defence mit der Lieferung von Flugkörper-Startbehältern für das zweite Los „Korvette K130“ beauftragt worden. Die Startbehälter können den schweren schwedisch-deutschen Seezielflugkörper RBS15 Mk3 oder dessen Nachfolger Mk4 aufnehmen. Nach Angaben von Saab hat der Auftrag einen Gesamtwert von umgerechnet rund 15,2 Millionen Euro.

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Berlin. Deutschland hat aus verteidigungsplanerischer Sicht „das gesamte Fähigkeitsspektrum der Bundeswehr gegenüber der NATO und der Europäischen Union angezeigt“. Dies ist eine der zentrale Aussagen der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 30. Juli auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Agnieszka Brugger, Katja Keul, Tobias Lindner und weitere Abgeordnete der Fraktion wollten unter anderem wissen, welche Zusagen auf Regierungsebene oder seitens der Bundeswehr gegenüber „Bündnissen, internationalen Organisationen und Partnerstaaten“ gemacht worden sind. Für die Bewertung der Strukturen und des Umfanges der Streitkräfte sei es „unerlässlich, einen Überblick über diese Zusagen zu erlangen“ und zu erfahren, „auf welchen Verhandlungs- und Planungsprozessen“ diese basierten, so die Fragesteller.

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Wunstorf/Hannover. Das Projekt „Wunstorf“ – der Umbau des Luftwaffenstützpunktes in der niedersächsischen Gemeinde zur Heimatbasis des Transportflugzeugs A400M – ist und bleibt eine Mammutaufgabe der Bundeswehr. Der Spatenstich für die Bauarbeiten auf dem Fliegerhorst erfolgte im September 2009. Der erste Bauabschnitt wurde Anfang 2015 abgeschlossen. Das Landesfinanzministerium schätzt die Kosten für den Umbau und die Modernisierung des Flugplatzes des Lufttransportgeschwaders 62 auf insgesamt rund 750 Millionen Euro.

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