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Nachrichten


Berlin/Mazar-e Sharif, Kabul (Afghanistan). Die Welt sieht fassungslos zu: In nur neun Tagen konnten die radikal-islamischen Taliban mehr als die Hälfte der afghanischen Provinzen unter ihre Kontrolle bringen. Am gestrigen Samstagnachmittag (14. August) fiel Mazar-e Sharif, Hauptstadt der Provinz Balkh und viertgrößte Stadt des Landes, in die Hände der Regierungsgegner. Deutschland hatte hier im Jahr 2015 als Rahmennation die Führung des damaligen Train, Advise and Assist Command North (TAAC-N) – später Command Mazar-e Sharif – übernommen. Mit Kräften aus zeitweise bis zu 21 Partnerländern war das Feldlager am Fuße des Marmal-Gebirges lange eine wichtige Basis der internationalen Streitkräfte im Norden Afghanistans.

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München/Berlin. Am 9. Juli dieses Jahres begann vor dem Landgericht I in München der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Afghanen, der im Mai 2020 ein Auto rauben und damit in der Landeshauptstadt auf dem Marienplatz „Christen töten“ wollte. Der Mann war zuvor bereits mehrfach in Fachkliniken behandelt worden. Das Vorhaben scheiterte, weil es ihm nicht gelungen war, ein Tatfahrzeug zu kapern. Fahrzeuge als Waffen – eine besorgniserregende Entwicklung auch in Deutschland …

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Berlin. Die Bundeswehr hat „insgesamt bisher 33 Unfälle und drei schwere Zwischenfälle mit dem Drohnensystem LUNA“ hinnehmen müssen. Dies teilte am 17. Juni der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn auf eine Anfrage der Linken mit. 13 LUNA-Drohnen habe man im Flug durch Kontrollverlust verloren, 15 beim Landevorgang und fünf während des Startvorganges, so Silberhorn.

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Frankfurt am Main/Berlin. Der gestrige Donnerstag (20. Mai) war für die Bundeswehr kein gewöhnlicher Tag – schier allgegenwärtig schien das Thema „Rechtsextreme in den eigenen Reihen“. Am Vormittag hat in Frankfurt am Main im Saal 165 C des Oberlandesgerichts vor dem 5. Strafsenat, dem Staatsschutzsenat, die Hauptverhandlung gegen den 32-jährigen Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. begonnen. Ihm wird unter anderem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ zur Last gelegt. Die oberste Anklagebehörde will auch beweisen, dass der aus Offenbach stammende Offizier ein – so formuliert es der Journalist Martin Steinhagen in seinem Beitrag für DIE ZEIT – „bestens vernetzter rechtsextremer Täter“ ist. Am Nachmittag dann hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten“ beschlossen. Die Wehrbeauftragte Eva Högl äußerte sich danach zur Reform der Sicherheitsüberprüfung und zum Dauerbrenner „Rechtsextremismus“. Über die „Verdachtsfälle im Bereich des Rechtsextremismus in den Streitkräften“ hat das Verteidigungsministerium erst vor Kurzem aktuelle Zahlen für das Jahr 2020 vorgelegt.

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Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.

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