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Nachrichten


Berlin/Osnabrück. Homosexuelle Männer, die früher bei der Bundeswehr oder in der Nationalen Volksarmee (NVA) der alten DDR gedient haben und dort diskriminiert worden sind, haben bislang insgesamt rund 381.000 Euro an Entschädigungen erhalten. Das berichtet dieser Tage die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter Verweis auf Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Leipzig. Queer in der Bundeswehr – das war lange ein Thema, das totgeschwiegen wurde. Bis in die 1960er-Jahre galten homosexuelle Handlungen in der Truppe als Straftaten. Wer sich in den späteren Jahren outete, musste damit rechnen, degradiert zu werden. Inzwischen sollen Gleichbehandlungsgesetze bei der Bundeswehr eine Diskriminierung unmöglich machen. Doch wie sieht die Realität queerer Menschen in Uniform – sei es beim Militär oder anderen Sicherheitskräften – heute aus?

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Berlin. Die Bundesregierung will homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der früheren Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR rehabilitieren und entschädigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität per Gesetz außer Kraft zu setzen. Am 26. April kam es im Rahmen der 87. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages deshalb bei diesem Vorhaben zu einer öffentlichen Anhörung. Alle geladenen Sachverständigen sprachen sich bei der rund vierstündigen Anhörung, die unter Vorsitz des SPD-Politikers Wolfgang Hellmich stattfand, ausdrücklich für die Regierungsinitiative aus.

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Berlin. Homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Dies hat die Bundesregierung beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität nun per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.

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Berlin/Koblenz. Vor gut 26 Jahren veränderte sich mit der Überwindung des Ost-West-Gegensatzes und der deutschen Wiedervereinigung die sicherheitspolitische Lage unseres Landes fundamental. Die Bundeswehr trat damals – zunächst kaum wahrgenommen – ein in einen später tiefgreifenden Aufgaben- und Funktionswandel. Nach und nach veränderte sie sich von einer reinen Armee der Landes- und Bündnisverteidigung in eine Armee für den und im Einsatz. Seit 1990 haben deutsche Soldaten an mehr als 50 Auslandseinsätzen teilgenommen. Dabei handelte es sich zu Beginn um Missionen unterhalb der Schwelle „richtiger“ militärischer Einsätze, um humanitäre, sanitätsdienstliche, logistische oder technische Missionen. Später jedoch kamen bewaffnete Auslandseinsätze hinzu – auf dem Balkan, in der Demokratischen Republik Kongo, in Afghanistan. Bislang starben 106 Bundeswehrangehörige bei Auslandsverwendungen. Diese Zahl nennt eine Aufstellung des Verteidigungsministeriums vom 2. Februar dieses Jahres. Darin geht es vor allem um die „Gesamtkosten der Auslandseinsätze der Bundeswehr“. Der Bericht war angefordert worden von der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Bundestages, Gesine Lötzsch (Die Linke). Die 14 Seiten haben ihre Fraktion möglicherweise nachhaltig verstimmt …

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