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Nachrichten


München/Fürstenfeldbruck. Am 22. Juni feierte im Bayerischen Landtag der Arbeitskreis „Wehrpolitik“ der CSU-Landtagsfraktion mit einem Festakt sein 30-jähriges Bestehen. Ehrengast Ursula von der Leyen hatte zum Jubiläum eine gute Nachricht für das Bundesland aus Berlin mitgebracht. Die militärische Flugsicherungsausbildung bleibe in Kaufbeuren, so die Verteidigungsministerin. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) soll nun im Rahmen einer zivil-militärischen Kooperation die Flugsicherungsausbildung für die Bundeswehr in dem Allgäuer Standort fortführen. „Wir freuen uns sehr, dass die lange Tradition des Fliegerhorstes Kaufbeuren fortgesetzt wird“, sagte Arbeitskreisvorsitzender Johannes Hintersberger im Landtag.

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Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen investiert in die Zukunft der Bundeswehr. Mit neuen Rüstungsgroßprojekten im Gesamtvolumen von rund acht Milliarden Euro will sie die Teilstreitkräfte Luftwaffe und Marine stärken. Am 9. Juni gab sie in Berlin gemeinsam mit Generalinspekteur Volker Wieker die Beschaffung des Taktischen Luftverteidigungssystems MEADS (Medium Extended Air Defense System) und den Bau von vier Mehrzweckkampfschiffen 180 (MKS 180) bekannt. Mit den beiden Neuanschaffungen sollen nach Auskunft des Verteidigungsministeriums auch zentrale Elemente der Agenda „Rüstung“ – wie Transparenz und dauerhaftes Risikomanagement – konsequent umgesetzt werden. Von der Leyen sagte dazu vor Medienvertretern, es sei gut, dass beide Projekte „in die Tiefe hinein geprüft“ wurden, um Risiken auszumachen.

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Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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Kunduz (Afghanistan)/Karlsruhe. Fünf Jahre und neun Monate nach dem verheerenden Luftangriff im nordafghanischen Kunduz hat nun das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen damaligen Oberst der Bundeswehr Georg Klein und einen Hauptfeldwebel zurückgewiesen. Frühere Gerichtsentscheide – der Einstellungsbescheid des Generalbundesanwalts vom 13. Oktober 2010 und der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2011 – seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit scheiterte der Vater von zwei Kindern, die bei dem Angriff getötet worden waren, nun in Deutschland vor Justitia endgültig.

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Berlin. Der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner, hat den Flugbetrieb der Transportmaschine vom Typ Airbus A400M in der Bundeswehr grundsätzlich wieder freigegeben. Dies meldete am gestrigen Dienstag (16. Juni) das Presse- und Informationszentrum der Teilstreitkraft in Berlin. Ein Airbus A400M war am 9. Mai bei einem Testflug in der Nähe der spanischen Stadt Sevilla abgestürzt. Die Maschine sollte an die türkische Luftwaffe ausgeliefert werden. Es war ihr Jungfernflug. Vier der sechs Besatzungsmitglieder starben bei dem Flugunfall.

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