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Nachrichten


Berlin. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am vergangenen Donnerstag (5. November) über den Haushalt 2016 des Bundesministeriums der Verteidigung beraten. Auf Vorschlag der zuständigen Berichterstatter von SPD und Union erhöhte er die Mittel für Kinderbetreuung und Forschung. Darüber hinaus wurden eine Million Euro für die Härtefallstiftung zur Verfügung gestellt.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (1. Juli) den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Der Bund wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums keine neuen Kredite aufnehmen. Bereits im Haushaltsvollzug 2014 und im Haushaltsplan 2015 wurde der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung erreicht. Den Verteidigungsetat für 2016 will die Bundesregierung von 32,97 auf 34,37 Milliarden Euro aufstocken. Damit würde das Plus mit 1,39 Milliarden Euro um 158 Millionen Euro höher ausfallen, als in der ursprünglichen Finanzplanung vorgesehen. Der Etatentwurf wird demnächst im Bundestag beraten.

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Berlin. Es waren zwar nur wenige Sätze, mit denen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 1. März auf eine Frage der Bild am Sonntag antwortete. Die aber sorgten für Aufsehen. Die Redakteure der Sonntagszeitung hatten ihn im Rahmen eines ausführlichen Interviews auch zum Verteidigungsetat befragt und daran erinnert, dass die NATO und auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angesichts der Ukrainekrise und des Kampfes gegen die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) mehr Geld für die Bundeswehr anmahnen. Darauf Schäuble: „Natürlich werden wir angesichts der Krisen und Instabilitäten in der Welt in den nächsten Jahren höhere Leistungen für Verteidigung schultern müssen. […] Kurzfristig, also für das kommende Jahr, können Sie mit einem höheren Verteidigungsetat allerdings wenig ausrichten, weil die Industrie so schnell gar nicht große Rüstungsprojekte liefern kann.“ Für 2016 kündigte der Finanzminister auch eine „moderate“ Ausgabensteigerung für Entwicklungshilfe und innere Sicherheit an.

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar seinen Jahresbericht 2014 an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben. Bereits der erste Satz im Vorwort von Hellmut Königshaus verheißt wenig Gutes. Da lautet der Auftakt zu einem 79 Seiten starken Druckwerk mit 36 Seiten Anhang: „Das Jahr 2014 war für die Bundeswehr ein Jahr der Wahrheit.“ Denn, so erklärt uns Königshaus: „Alterungsbedingte Ausfälle bei Bewaffnung und Material machten ebenso wie der zunehmende Sanierungsstau bei der baulichen Infrastruktur deutlich, wie dringlich nach den Jahren der notwendigen Schwerpunktsetzung zugunsten der Ausstattung und Ausrüstung in den Einsatzgebieten nunmehr eine Konzentration auf die Situation im Grundbetrieb geworden ist.“ Will heißen: Die Bundeswehr ist nur bedingt einsatzbereit – im Auslandseinsatz inzwischen äußerst gut ausgestattet, in der Heimat aber fast schon ein Sanierungsfall. Die Einsatzbereitschaft ganzer Verbände sei mangelhaft, weil zugunsten der Auslandseinsätze notwendige Investitionen zurückgestellt worden seien, beklagt der Wehrbeauftragte. Die Bundeswehr insgesamt sei „an der Grenze der Leistungsfähigkeit“ angelangt. Wahrheit, ungeschminkt!

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