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Nachrichten


Berlin. Auch wenn der Titel dieses Rechtsaktes völlig poesielos klingt – „Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung“ – so bereitet er doch in der Truppe Freude. Denn die am heutigen Mittwoch (29. März) im Bundeskabinett beschlossene Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Verbesserungen für Bundeswehrangehörige mit erhöhten Belastungen. Mit der nunmehr elften Änderung der Verordnung werde der Dienst in den Streitkräften noch attraktiver, meint Bundestagsabgeordneter Henning Otte. Damit, so der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, würdige man zugleich „die Leistungen der Soldaten für die Sicherheit unseres Landes“.

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Berlin. Der Umfang der Berufssoldaten in der Bundeswehr soll um 5000 auf insgesamt 50.000 angehoben werden. Mit dieser Personalmaßnahme will das Bundesministerium der Verteidigung hauptsächlich „schwer zu regenerierende Feldwebel der Fachdienste“ an die Streitkräfte binden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits in einem Interview mit den Bundeswehr-Medien Ende Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie durchaus noch an den Stellschrauben des Personalstrukturmodells 185 nachjustieren will. In dem am 2. März im Wochenblatt Bundeswehr aktuell veröffentlichten Gespräch mit Chefredakteurin Andrea Zückert hatte sie gesagt: „Wir werden uns sehr genau anschauen, ob das Verhältnis von Soldaten auf Zeit zu den Berufssoldaten stimmig festgelegt wurde.“ Der Grundumfang von 185.000 Bundeswehrsoldaten bleibt durch die jetzt getroffene Entscheidung unverändert. Die neu geschaffenen Stellen für Berufssoldaten werden im Stellenbereich der Zeitsoldaten wieder gestrichen.

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Berlin. Gute Nachrichten für Reservisten – wahrscheinlich erhalten sie bei Wehrübungen bald mehr Geld. Die Bundesregierung hat am 13. Februar die Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes verabschiedet. Ein Schwerpunkt der Initiative ist die Anpassung der Mindestbeträge an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ liegt mittlerweile dem Bundesrat vor; der Regierungsentwurf wurde dort allerdings noch nicht behandelt. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, deshalb muss sich später auch der Deutsche Bundestag damit befassen. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens im Juli dieses Jahres zu rechnen.

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