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Nachrichten


Mossul (Irak)/Venedig. Eine halbe Million Kinder lebte während der dreijährigen Besatzung durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in der zweitgrößten irakischen Stadt Mossul. In den von der Dschihadistenmiliz kontrollierten Schulen und Camps wurden viele Kinder und Jugendliche zu Kämpfern und Märtyrern – sprich Selbstmordattentäter – ausgebildet. Man nennt sie den „Lions Club des Kalifats“, viele von ihnen haben für den IS getötet. Seit der Befreiung von Mossul leben Täter und Opfer nebeneinander, vereint im Leid, getrennt im Hass. Bei den 75. Internationalen Filmfestspielen in Venedig, die am gestrigen Samstag zu Ende gingen, erregte ein Dokumentarfilm große Aufmerksamkeit: „The Lost Souls of Mosul“. Die Koproduktion der italienischen Journalistin Francesca Mannocchi und des italienischen Fotografen Alessio Romenzi über das Erbe des IS im Irak stellt der MDR in der aktuellen Kultursendung „ttt – titel, thesen, temperamente“ vor.

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Berlin. Deutschland stehe nach wie vor im Hinblick auf seine künftigen Verteidigungsausgaben zur Zwei-Prozent-Vereinbarung, die 2014 auf dem NATO-Gipfel in Wales von den Mitgliedstaaten des Bündnisses getroffen wurde. Dies versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Donnerstag (11. Mai) bei der gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin mit NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg. Stoltenberg war zu einem eintägigen Besuch in die Bundeshauptstadt gekommen, um mit Merkel über den anstehenden Sondergipfel der Allianz am 25. Mai in Brüssel zu sprechen. Zu diesem Gipfel wird auch US-Präsident Donald Trump erwartet. Weitere schwergewichtige Themen bei dem Treffen Stoltenbergs mit Merkel waren die aktuelle Lage in Afghanistan und der Kampf gegen die Terrororganisation „Islamischer Staat“.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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London/Berlin. Ist das nun ein einmaliger Glücksfall für die Sicherheitsbehörden? Oder doch nur eine Schimäre, die falsche Fährten legen und Ermittler und Strafverfolgungsbehörden in die Irre führen soll? Fast zeitgleich sind in der zweiten Märzwoche in London und in Berlin Datenträger aufgetaucht, die personenbezogene Angaben zu rund 22.000 Mitgliedern der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) enthalten. Der britische Fernsehsender sky NEWS teilte am 9. März mit, ein „enttäuschter Ex-Angehöriger“ des IS habe ihm die Dschihadisten-Listen auf einem elektronischen Speichermedium zugespielt. Zwei Tage zuvor, am 7. März, hatte bereits ein Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR über entsprechende IS-Dokumente berichtet, die das Bundeskriminalamt erhalten hat.

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag (4. Dezember) den Antrag der Bundesregierung angenommen, bewaffnete deutsche Streitkräfte „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ einzusetzen. Er folgte damit der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses vom 2. Dezember. In namentlicher Abstimmung votierten 445 Abgeordnete für den Regierungsantrag, 145 stimmten dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Die Bundeswehr kann nun insgesamt bis zu 1200 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung in den Syrieneinsatz entsenden. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, „solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016“.

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