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Nachrichten


Berlin. Und Du? Was hättest Du getan? Während der Hitler-Diktatur wurden in unserem Land mehr als 160.000 deutsche Juden in die Vernichtungslager und Mordstätten der Nazis in den besetzten Gebieten Polens und der Sowjetunion deportiert. Es geschah vor den Augen der Öffentlichkeit – fast ohne jede Regung von Protest oder Widerspruch in der Bevölkerung. Aber es gab in diesen dunkelsten aller dunklen deutschen Jahre auch Menschen, die den Gefährdeten, den Verfolgten, den Todgeweihten halfen. Diese stillen Helden demonstrierten damit auch, dass es – statt Wegsehen oder gar Beteiligung am Unrecht – alternative Handlungsmöglichkeiten gab. Am Dienstag dieser Woche (13. Februar) wurde in Berlin an ihrem neuen Standort in der Stauffenbergstraße 13-14 die Gedenkstätte „Stille Helden“ in der Stiftung „Gedenkstätte Deutscher Widerstand“ feierlich eröffnet.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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