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Nachrichten


Berlin. Zum Ende des zweiten Quartals dieses Jahres (Stichtag 1. Juli 2021) haben die Bundesbehörden im Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie“ insgesamt 564 Personen als Gefährder und 529 Personen als sogenannte „relevante Personen“ eingestuft (zum Kreis der „relevanten Personen“ zählt, wer in der Szene beispielsweise als „Logistiker“ oder „Unterstützer“ fungiert). Von den ermittelten Personen hielten sich 330 Gefährder und 470 „relevante Personen“ zum Ende des zweiten Quartals 2021 in der Bundesrepublik auf. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 27. August auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Themenkomplex „Islamisten in Deutschland“ hervor. Laut den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen befanden sich zum Ende des zweiten Quartals 96 dieser Gefährder und 18 der „relevanten Personen“ in Deutschland in Haft.

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Frankfurt am Main. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – in schwerem Stein gehauen erinnert an der Fassade des Gebäudes C des Frankfurter Landgerichts dieser Satz an das elementarste Gut unserer Verfassung. Es ist der erste Satz des ersten Artikels des deutschen Grundgesetzes, den der damalige Hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer am Haus an der Konrad-Adenauer-Straße hat anbringen lassen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – vielleicht hat dieses universelle Postulat am Schluss auch einen ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ergriffen, der sich jetzt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes Frankfurt verantworten muss. Er hatte über einen Zeitraum von zwei Monaten im Internet für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) geworben. Zweifel seien ihm erst gekommen, so gestand der Ex-Soldat am heutigen Donnerstag im Gerichtssaal, als seine „IS-Freunde“ die Verbrennung eines jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe verherrlicht hätten.

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Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 12. September ein Betätigungsverbot gegen die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) ausgesprochen. Das Verbot wurde erlassen, da sich die „Organisation IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums. Mit der Verfügung wird dem IS beziehungsweise seinen Anhängern verboten, in Deutschland Kennzeichen der Organisation öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen zu verwenden.

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