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Nachrichten


Freiburg im Breisgau. „Als Zivilist muss man sich bewusst machen, dass im militärischen Milieu alles ein Stück weit nach rechts versetzt ist. Was im Militär als konservativ angesehen wird, ist aus Sicht der Zivilgesellschaft rechtsradikal. Wenn man das begriffen hat, kann man manche Vorgänge in der Bundeswehr besser verstehen.“ Dies sagt einer, der als ehemaliger Zeitsoldat und als Reserveoffizier des Heeres die Innenansicht der Truppe kennt. Einer, der fast 25 Jahre als Historiker am Militärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr in Freiburg tätig war und sich in seiner Forschung stets intensiv mit der politischen Rolle der deutschen Streitkräfte vom Kaiserreich bis in die Gegenwart befasst hat. Wir sprechen von Wolfram Wette, Militärhistoriker und Friedensforscher, Professor am Historischen Seminar der Universität Freiburg. Er äußerte sich vor wenigen Tagen erst wieder in einem Interview der Badischen Zeitung zu der immer wiederkehrenden Frage „Gibt es in der Bundeswehr einen braunen Sumpf?“ …

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – hat die Haftbeschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. verworfen. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Oberleutnant bleibt damit in Untersuchungshaft. Franco A. wird verdächtigt, gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant zu haben. Der Beschluss des Staatsschutzsenats erging vor mehr als drei Wochen, am 27. Juli (Aktenzeichen StB 16/17).

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