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Nachrichten


Berlin. Vor zehn Tagen, am 7. April, endete der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Damit fielen auch die letzten noch verbliebenen Maßnahmen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes – weg. Für Soldaten der Bundeswehr gilt die Corona-Impfpflicht jedoch weiterhin, eine Verweigerung der Immunisierung wird bestraft. AfD und Linke fordern ein Ende der Pflicht. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht keinen Anlass für eine Aufhebung des Zwangs.

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Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

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