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Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

Mit der Aufnahme in das Basisimpfschema sind nun alle Soldaten unabhängig von ihrem Einsatzort verpflichtet, sich einer COVID-19-Impfung zu unterziehen. Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, hat seine nachgeordneten Bereiche angewiesen, bei Soldaten, die sich einer Impfung verweigern, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und freiwillig Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten fristlos zu entlassen.

Nach einer ersten vorläufigen Erhebung sind mittlerweile rund 94 Prozent der Bundeswehrsoldaten gegen eine COVID-19-Infektion geimpft oder gelten als genesen (siehe auch unseren Beitrag vom 12. Januar 2022). Eine Übersicht über die Impfquote unter den zivilen Beschäftigten und Beamten im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums wird nicht geführt. Dies teilte die Bundesregierung am 21. Januar in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit. Die Fragen zum Themenkomplex „COVID-19-Impfung für Soldaten“ hatten die Parlamentarier Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte und Gerold Otten formuliert.

Rasche Umsetzung der angewiesenen Impfprophylaxe

Unter anderem wollten die AfD-Politiker wissen, ob bisher die Einsatzbereitschaft der Truppe durch die Coronavirus-Pandemie gefährdet worden ist. Dazu die Antwort der Bundesregierung: „Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr konnte auf Grund der konsequenten Einhaltung der präventivmedizinischen Vorgaben und Schutzmaßnahmen sowie der schnellen Umsetzung der angewiesenen Impfprophylaxe aufrechterhalten werden. Die Durchführung von Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen und Dauereinsatzaufgaben konnte so gewährleistet werden.“

Die Bundeswehr bewirtschaftet in ihren Apotheken COVID-19-Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, im pharmazeutischen Großhandel Quakenbrück für das Bundesministerium für Gesundheit zusätzlich den COVID-19-Impfstoff von Johnson & Johnson.

Gerichtliche Disziplinarverfahren und Entlassungen

Nach Regierungsangaben sind bisher zwei Soldaten an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben, diese beiden Fälle ereigneten sich in den Jahren 2020 und 2021. Zur Behandlung von Bundeswehrsoldaten aufgrund eines schweren COVID-Verlaufs auf Intensivstationen kann die Regierung keine Angaben machen – es lägen hierzu keine Daten vor, heißt es in der Antwort. Fest stehe allerdings, dass bis jetzt noch keine Dienstunfähigkeitsverfahren auf Grund einer (Long-)COVID-19-Erkrankung eingeleitet werden mussten.

Zum Thema „Impfverweigerung“ gab die Regierung an, dass es seit Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen (am 24. November vergangenen Jahres) bislang keine gerichtlichen Disziplinarverfahren wegen einer Impfverweigerung gegeben habe. Jedoch seien seit Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Impfschema für Auslandseinsätze im März 2021 bisher drei gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet worden. Die Verfahren seien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, so die Regierungsantwort.

Auf die Frage, wie viele Soldaten aufgrund einer verweigerten COVID-19-Impfung bis jetzt aus den Streitkräften entlassen werden mussten, erklärte die Regierung: „Im Kontext der [bereits dargelegten] Duldungspflicht hat das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bisher zwei Entlassungen von Soldaten (nach §§ 54 ff. Soldatengesetz) aufgrund einer Impfverweigerung vollzogen.“


Zu unserem Symbolbild „Bundeswehr in Corona-Zeiten“: Die Aufnahme entstand am 20. Juli 2020 beim Feierlichen Gelöbnis im Verteidigungsministerium in Berlin. 15 Bundeswehrangehörige legten an diesem Montag mit Sicherheitsabstand ihr Gelöbnis im Stauffenbergsaal des Ministeriums ab.
(Fotos: Sebastian Wilke/Bundeswehr)


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