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Nachrichten


Berlin. Mit Weisung vom 24. November 2021 der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer wurde die COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen für Soldaten (nach § 17a Absatz 1 Soldatengesetz) aufgenommen. Die duldungspflichtige Impfung gilt auch für genesene Soldaten – hier orientiert sich die Bundeswehr an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Bereits seit März 2021 müssen Soldaten, Beamte und zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einen solchen Impfschutz nachweisen, wenn sie in Auslandseinsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt werden.

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München/Berlin. Wie ein Damoklesschwert hängt die neue SARS-CoV-2-Variante B.1.1. über ganz Europa. Die Mutation, zuerst in Großbritannien aufgetreten, konnte durch das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB) in München bereits am 22. Dezember 2020 bei einem Reiserückkehrer aus Großbritannien durch die Sequenzierung des Genoms nachgewiesen werden.

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