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Nachrichten


Leipzig. Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihren Dienst bei der Bundeswehr auf eigenen Antrag hin vorzeitig beenden, müssen Ausbildungskosten an den Dienstherrn zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die Höhe der von der Bundeswehr zurückgeforderten Ausbildungskosten können mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Kosten können auch nicht um jenen Betrag verringert werden, den der Ex-Zeitsoldat bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung erhalten hätte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch dieser Woche (28. Oktober) entschieden.

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Berlin. Die Allgemeine Wehrpflicht ist in Deutschland seit fast zwei Jahren Geschichte. Am 24. März 2011 hatte der Bundestag diese Wehrform mit großer Mehrheit (zum 1. Juli) ausgesetzt. Der Wehrdienst war nach dem Ende des Ost-West-Konflikts mehrfach verkürzt worden, am Ende dauerte er nur noch sechs Monate, Wehrgerechtigkeit war da nicht mehr möglich. Dem Zwang folgte das Prinzip der Freiwilligkeit: am 4. Juli 2011 begrüßte Verteidigungsminister Thomas de Maizière in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin persönlich die ersten Freiwillig Wehrdienst Leistenden. Mit Handschlag…

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