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Nachrichten


Berlin. Im Jahr 2020 sind 1657 Zeitsoldaten (SaZ) während ihrer Probezeit freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden. Dies teilte die Bundesregierung am 7. Dezember in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom 25. November mit. Im Jahr davor, 2019, waren es 2251 „Abbrecher“ gewesen. 2018 hatte das System insgesamt 2116 SaZ, 2017 insgesamt 2337 SaZ erfasst.

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Berlin. Das Verteidigungsministerium will zwei neue Mannschaftsdienstgrade einführen: den Korporal und den Stabskorporal. Die Öffentlichkeit wurde darüber am 3. August im Onlineportal der Bundeswehr informiert. Kurz zuvor, am 31. Juli, hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Sauter die Bundesregierung angefragt, „in welchem Stadium sich die Planung zur Einführung der Dienstgrade ,Korporal‘ und ,Stabskorporal‘ in die Bundeswehr [befinden] und bis wann mit der Einführung zu rechnen ist“.

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Berlin. Soldaten auf Zeit können nach ihrem aktiven Dienst an schulischen und beruflichen Lehrgängen der insgesamt zehn Bundeswehrfachschulen teilnehmen. Sie haben ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) beispielsweise die Möglichkeit, im Rahmen ihres Berufsförderungsdienst-Anspruches Schulabschlüsse nach der Dienstzeit nachzuholen oder zurückliegende Schulkenntnisse aufzufrischen. Die Bundesregierung möchte nun die Attraktivität der Streitkräfte weiter ausbauen: Wer die Bundeswehr verlässt, soll dabei künftig mindestens einen Schulabschluss mitnehmen.

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Leipzig. Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihren Dienst bei der Bundeswehr auf eigenen Antrag hin vorzeitig beenden, müssen Ausbildungskosten an den Dienstherrn zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die Höhe der von der Bundeswehr zurückgeforderten Ausbildungskosten können mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Kosten können auch nicht um jenen Betrag verringert werden, den der Ex-Zeitsoldat bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung erhalten hätte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch dieser Woche (28. Oktober) entschieden.

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Berlin. BS, SaZ, FWDL und jetzt RDL – die Reihe ist komplett. Nach langer Klausur hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn des Jahres eine neue Bezeichnung für alle Reservisten (und natürlich auch Reservistinnen), die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, gefunden und angewiesen. Die neuen Begrifflichkeiten lauten jetzt „Reservedienst“ (RD) und „Reservedienst Leistender/Reservedienst Leistende“ (RDL). Geregelt ist dies im ministeriellen Schreiben FüSK II 1 – Az 16-39-00 vom 29. Januar 2013.

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