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Nachrichten


Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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Leipzig. Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihren Dienst bei der Bundeswehr auf eigenen Antrag hin vorzeitig beenden, müssen Ausbildungskosten an den Dienstherrn zurückzahlen. Dies gilt auch bei nachträglich anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die Höhe der von der Bundeswehr zurückgeforderten Ausbildungskosten können mehrere Zehntausend Euro betragen. Diese Kosten können auch nicht um jenen Betrag verringert werden, den der Ex-Zeitsoldat bei einer vergleichbaren Berufsausbildung außerhalb der Bundeswehr als Ausbildungsvergütung erhalten hätte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch dieser Woche (28. Oktober) entschieden.

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Koblenz/Kaiserslautern. Die Bundeswehr erhält im Rahmen des Beschaffungsprogramms „GFF-Klasse 2“ weitere 76 geschützte Führungsfahrzeuge des Typs Eagle V 4×4. Die Lieferung basiert auf einem entsprechenden Vertrag vom 17. Juni 2013 zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und dem Hersteller General Dynamics European Land Systems (GDELS). Dieser Vertrag beinhaltet die Beschaffung von zunächst 100 Eagle V plus der Option für weitere 76 Fahrzeuge. Das BAAINBw hat nun im Februar die Option gezogen und die zusätzlichen Eagle V 4×4, die bis Ende 2015 an die Bundeswehr ausgeliefert werden sollen, beauftragt.

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