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Nachrichten


Berlin. Die Beschaffung wichtiger Güter für die deutschen Sicherheitskräfte – in erster Linie Bundeswehr und Polizei – soll beschleunigt werden. Am gestrigen Donnerstag (30. Januar) hat dazu der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung sowie Schlussabstimmung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ stimmten die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD. Auch die AfD war für den Koalitionsentwurf, der die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie trug. Gegenstimmen kamen von der FDP, von Bündnis 90/Die Grünen und von den Linken (Enthaltungen keine). FDP, Grüne und Linke warnen – zumeist mit Blick auf die Organisation Transparency Deutschland – vor Wettbewerbsverzerrung, Intransparenz und einem erhöhten Korruptionsrisiko.

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Berlin. In der Affäre um ausufernde und teils rechtswidrige Millionenaufträge des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an externe Beratungsfirmen gibt es ein neues Kapitel. Wie das Wirtschaftsmagazin Capital in seiner am morgigen Donnerstag (23. Januar) erscheinenden Ausgabe und in einer heutigen Vorab-Fassung berichtet, hat das Ministerium eingeräumt, den Bundestag in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion zu Aufträgen an Beratungsfirmen nicht vollständig informiert zu haben.

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Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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arpm| c0| FBMVg

Bonn/Berlin. Die Bundeswehr berechnet seit Jahren das Gehalt für neu eingestellte Soldaten falsch – häufig zu deren Lasten. Zu diesem Urteil kommt der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“, die am Dienstag dieser Woche (10. Dezember) der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Das Verteidigungsministerium habe zudem gegen seine Zusage gegenüber dem Parlament verstoßen, fehlerhafte Gehaltszahlungen zu vermeiden, so der Bundesrechnungshof weiter. Das Ministerium müsse jetzt endlich die vom Bundestag geforderten wirksamen Kontrollmechanismen einführen und den betroffenen Bundeswehrangehörigen das richtige Gehalt überweisen.

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Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung hat am gestrigen Dienstag (10. Dezember) mehrere Stationierungsentscheidungen getroffen. Acht zur Schließung vorgesehene Bundeswehr-Liegenschaften sollen nun doch länger genutzt werden als ursprünglich geplant. Der Flughafen Hohn soll jetzt dauerhaft in Betrieb bleiben. Die Streitkräftebasis wird zwei neue Regimenter aufstellen – in Burg und Strausberg. Zwei Versorgungsschiffe der Marine – die Tender „Elbe“ und „Donau“ – werden in einen neuen Heimathafen verlegen.

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