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Nachrichten


Hamburg/Berlin. Marcel Bohnert, Oberstleutnant des Deutschen Heeres, ist vom Verdacht, mit Rechtsradikalen zu sympathisieren, freigesprochen worden. Dies war ihm im Juli 2020 wegen angeblicher „Likes“ für Rechtsextreme im sozialen Netzwerk Instagram in der Medienberichterstattung vorgeworfen worden. Nun hat die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier eingestellt, weil „kein Dienstvergehen“ nachgewiesen werden konnte.

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Neu-Delhi (Indien)/Berlin/Rostock. Man könnte von einer tragischen Selbstversenkung sprechen: Am Freitag (21. Januar) sorgte Vizeadmiral Kay-Achim Schönbach, seit dem 24. März vergangenen Jahres Inspekteur der Deutschen Marine, für große Irritationen im politischen Deutschland und für nachhaltige Verstimmung in Teilen des befreundeten Auslands. Als Gast des Manohar Parrikar Institute for Defence Studies and Analyses (MP-IDSA) in Indiens Hauptstadt Neu-Delhi äußerte sich Schönbach vor laufender Kamera unter anderem zum Russland-Ukraine-Konflikt. Seine später auf YouTube dokumentierten Äußerungen standen dabei in krassem Widerspruch zu der offiziellen Position der Bundesregierung und des Bündnisses. So vertrat der Inspekteur gegenüber seinen Gastgebern die Ansicht, die Halbinsel Krim sei für die Ukraine endgültig verloren („Die Krim-Halbinsel ist weg, sie wird nie zurückkommen, das ist eine Tatsache“). Russland hatte 2014 die ukrainische Halbinsel am Schwarzen Meer annektiert. Zu den aktuellen Beweggründen von Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, meinte Schönbach, dieser verlange lediglich „Respekt auf Augenhöhe“ und verdiene diesen wahrscheinlich sogar. Es sei seines Erachtens leicht, Putin den Respekt zu zollen. Schönbach erwähnte nicht, dass derzeit auf Putins Befehl hin mehr als 100.000 russische Soldaten an der Grenze zum Nachbarland Ukraine in Stellung gegangen sind.

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Leipzig. Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend „Königreich Bayern“ statt „Bundesrepublik Deutschland“ angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag dieser Woche (2. Dezember) entschieden. Das Verhalten des Mannes sei typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, so die Urteilsbegründung.

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Düsseldorf/Berlin. Ein 27 Jahre alter Stabsunteroffizier aus Solingen war von der Bundeswehr zum 30. November 2013 wegen dreier Dienstvergehen mit rechtsextremistischem Bezug entlassen worden. Dagegen hatte der frühere Zeitsoldat, der sogar für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen gewesen war, vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Wie die zehnte Kammer des Gerichts, die unter anderem für Soldatenrecht zuständig ist, nun am heutigen Mittwoch (25. Januar) entschied, war die Entlassung rechtmäßig. Die Anrede anderer Soldaten als „Juden“, das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ rechtfertigten die Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit, erklärte Verwaltungsrichter Dr. Robert Bach in seiner Urteilsbegründung.

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