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Berlin. Mit dem Thema „Rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr 2022“ befasste sich in einer Kleinen Anfrage vom 3. November 2023 die (inzwischen aufgelöste) Bundestagsfraktion der Linken. In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es unter anderem: „Der seit einigen Jahren zu beobachtende Anstieg rechtsextremer Vorfälle in der Bundeswehr setzt sich auf hohem Niveau fort.“ Die Abgeordneten verwiesen dabei auch auf den Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten Eva Högl und die dort aufgeführten Verdachtsfälle mit extremistischem Hintergrund, die zum Großteil aus der Truppe heraus gemeldet worden waren.

Das Meldeaufkommen zu Verdachtsfällen mit extremistischem Hintergrund wurde von der Wehrbeauftragten für den Berichtszeitraum mit „203 Meldungen“ angegeben. 185 meldepflichtigen Ereignissen lagen Verdachtsfälle der Kategorie „Extremistische Verhaltensweisen“, „Volksverhetzung“ oder „Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zugrunde.

Außerdem meldete die Truppe im Jahr 2022 – so der Jahresbericht weiter – unter anderem zu den Kategorien „Diskriminierung“, „Straftaten gegen Pflichten der Vorgesetzten“ und „unzulässige politische Betätigung“ insgesamt 18 Verdachtsfälle, die Bezüge zu extremistischen Verhaltensweisen aufwiesen.

Der Bericht macht zudem darauf aufmerksam: „Die überwiegende Zahl der meldepflichtigen Ereignisse im Bereich ,Extremismus‘, die die Wehrbeauftragte im Berichtsjahr von Amts wegen aufgegriffen hat, bezieht sich auf rechtsextreme Vorkommnisse. Meldungen, die die Phänomenbereiche des Linksextremismus, des Terrorismus oder des religiös motivierten Extremismus betreffen, sind im niedrigen einstelligen Bereich oder gar nicht zu verzeichnen.“

Rechtsextremismus frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte

In ihrer Antwort vom 11. Januar 2024 auf die Kleine Anfrage der Linken betonte die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung: „Die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie ist der Rechtsextremismus. Daher gilt es, Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig zu bekämpfen – mit Prävention und Härte. Für Verfassungsfeinde gibt es keinen Platz im öffentlichen Dienst und damit auch nicht in der Bundeswehr. Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen.“

Auch wenn es sich gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten nur um ganz wenige Fälle handele, sei jeder Fall von Extremismus einer zu viel und dürfe nicht toleriert werden, so die Regierung weiter. Die Bekämpfung von Extremismus in der Bundeswehr habe daher unverändert höchste Priorität.

Fast 100 Bewerber wegen „Zweifel an der Verfassungstreue“ abgelehnt

Laut Regierungsauskunft wurden im Jahr 2022 insgesamt 26 Mannschaftsdienstgrade, 14 Unteroffiziere und sechs Offiziere aufgrund rechtsextremistischer Bestrebungen aus der Bundeswehr entlassen.

Zudem hatte das Verteidigungsministerium 2022 insgesamt 97 männliche und weibliche Bewerber bereits im Zuge des Assessments und somit noch vor der Einleitung einer Soldateneinstellungsüberprüfung (wegen „Zweifel an der Verfassungstreue“) abgelehnt.

Nach Einstellung als Soldat in das Dienstverhältnis ist die Feststellung eines Sicherheitsrisikos für sich genommen keine Grundlage für die Einleitung des Entlassungsverfahrens. Für ein solches ist vielmehr maßgeblich, was dem Bundeswehrangehörigen konkret zur Last gelegt wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass unabhängig von der Feststellung eines Sicherheitsrisikos zugleich auch ein Entlassungsverfahren geführt werden kann.

Über die „Farbenlehre“ des Militärischen Abschirmdienstes

Aufschlussreich ist auch die sogenannte „Farbenlehre“ des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Dieser Bewertungsprozess ermöglicht eine Arbeitsabläufe steuernde Einordnung im Rahmen der Einzelfallbearbeitung. Die Einstufung einer Person erfolge durch den MAD „generell erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Einzelfallbearbeitung“.

Genutzt werden drei Farben. Die Kategorie „Grün“ bedeutet, dass ein möglicherweise bestehender Extremismusverdacht gegen eine Person nicht bestätigt werden konnte. Mit der Kategorie „Orange“ beschreibt der MAD eine Person, bei der noch keine extremistischen Bestrebungen festgestellt werden konnten, jedoch Anhaltspunkte für ein entsprechendes Risikopotenzial vorhanden sind. Die Farbe „Rot“ gibt an, dass die vorliegenden Erkenntnisse die Einstufung der betreffenden Person als extremistisch im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes rechtfertigen.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass zum Stichtag 31. Dezember 2022 im Bereich des Rechtsextremismus 91 Personen in die Kategorie „Grün“, 31 Personen in die Kategorie „Orange“ und sechs Personen in die Kategorie „Rot“ eingestuft wurden. Fünf der im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ in die Klassen „Rot“ beziehungsweise „Orange“ eingestuften Personen wurden im Jahr 2022 am Ende aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung entlassen oder entfernt.


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Zu unseren Symbolbildern: Kampagnensticker „Gegen Nazis“.
(Bild: nr)

Kleines Beitragsbild: Wandgraffiti mit klarer Botschaft – „Rechtsradikalismus bekämpfen“.
(Bild: nr)


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