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Nachrichten


Leipzig. Die gegenwärtige Praxis der Bundeswehr, das Personal für den Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes auch mit Hilfe einer sogenannten „Potenzialfeststellung“ auszuwählen, bedarf einer gesetzlichen Regelung. Das hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am gestrigen Dienstag (29. Oktober) entschieden.

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Berlin/Oberwesel. Mit dem Thema „Gleichstellung von Frauen mit Männern bei der Bundeswehr“ befasst sich die AfD in einer Kleinen Anfrage vom 8. April 2020. Dietmar Friedhoff, Christoph Neumann und Gerold Otten sowie weitere Abgeordnete der Bundestagsfraktion hatten die entsprechenden Fragen formuliert. Besonders in ihrer Vorbemerkung lässt sich ein gewisser chauvinistischer Unterton nicht ausblenden. Das „Ja, aber …“ der AfD zu Frauen in den Streitkräften liest sich etwa so: „Grundsätzlich befürwortet die AfD, dass Frauen der Zugang zum Militärdienst in allen Teilstreitkräften der Bundeswehr ermöglicht wird. Es existiert aber nach Ansicht der Fragesteller ein Widerspruch zwischen erwünschter Quote und tatsächlichen Bewerberzahlen sowie Anforderungen und körperlicher Leistungsfähigkeit.“

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