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Nachrichten


Berlin. Die besoldungsrechtliche Materie ist nicht ganz einfach zu verstehen, wenn es um den Faktor „Erfahrungsstufe“ geht. Hilfreich ist hier die Faustregel „Je höher die erreichte Erfahrungsstufe, desto besser die Bezahlung“. Der Gesetzgeber will nun als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes eine nachhaltige Verbesserung für unsere Soldaten erreichen. Eine Gesetzesänderung soll insbesondere jungen Uniformträgern den Weg zur zweiten Erfahrungsstufe ebnen, langdienende Soldaten sollen insgesamt schneller in höhere Stufen aufsteigen können.

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Berlin. Der Umfang der Berufssoldaten in der Bundeswehr soll um 5000 auf insgesamt 50.000 angehoben werden. Mit dieser Personalmaßnahme will das Bundesministerium der Verteidigung hauptsächlich „schwer zu regenerierende Feldwebel der Fachdienste“ an die Streitkräfte binden. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte bereits in einem Interview mit den Bundeswehr-Medien Ende Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie durchaus noch an den Stellschrauben des Personalstrukturmodells 185 nachjustieren will. In dem am 2. März im Wochenblatt Bundeswehr aktuell veröffentlichten Gespräch mit Chefredakteurin Andrea Zückert hatte sie gesagt: „Wir werden uns sehr genau anschauen, ob das Verhältnis von Soldaten auf Zeit zu den Berufssoldaten stimmig festgelegt wurde.“ Der Grundumfang von 185.000 Bundeswehrsoldaten bleibt durch die jetzt getroffene Entscheidung unverändert. Die neu geschaffenen Stellen für Berufssoldaten werden im Stellenbereich der Zeitsoldaten wieder gestrichen.

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Berlin. Der Konflikt mit Russland und die Krise um die Ukraine haben in Deutschland eine erneute Wehrpflicht-Debatte befördert. Hochrangige Bundeswehrgeneräle im Ruhestand plädieren mit Nachdruck für eine Wiedereinführung der Allgemeinen Wehrpflicht. Verteidigungsexperten der Großen Koalition lehnen dies ab. Einmal mehr äußerte sich jetzt auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Sie schließt eine Rückkehr zur Wehrpflicht kategorisch aus.

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