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Berlin. Die besoldungsrechtliche Materie ist nicht ganz einfach zu verstehen, wenn es um den Faktor „Erfahrungsstufe“ geht. Hilfreich ist hier die Faustregel „Je höher die erreichte Erfahrungsstufe, desto besser die Bezahlung“. Der Gesetzgeber will nun als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes eine nachhaltige Verbesserung für unsere Soldaten erreichen. Eine Gesetzesänderung soll insbesondere jungen Uniformträgern den Weg zur zweiten Erfahrungsstufe ebnen, langdienende Soldaten sollen insgesamt schneller in höhere Stufen aufsteigen können.

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