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Berlin. Die besoldungsrechtliche Materie ist nicht ganz einfach zu verstehen, wenn es um den Faktor „Erfahrungsstufe“ geht. Hilfreich ist hier die Faustregel „Je höher die erreichte Erfahrungsstufe, desto besser die Bezahlung“. Der Gesetzgeber will nun als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes eine nachhaltige Verbesserung für unsere Soldaten erreichen. Eine Gesetzesänderung soll insbesondere jungen Uniformträgern den Weg zur zweiten Erfahrungsstufe ebnen, langdienende Soldaten sollen insgesamt schneller in höhere Stufen aufsteigen können.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Siebten Besoldungsänderungsgesetzes“ zielt unter anderem ab auf eine systematische Neufassung der Erfahrungsstufen von Beamten sowie von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Die Eingangseinstufung soll nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr einsetzen, vielmehr soll künftig die gesamte Zeit ab Einstellung als „Erfahrungszeit“ gelten.

Beamte und Soldaten werden zwar grundsätzlich nach einheitlichen Regeln besoldet, doch müssen Soldaten zum Teil zusätzliche Dienstzeiten absolvieren, um in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufzusteigen. Bisher wurden ihnen zudem berufliche Vorerfahrungen individuell nicht anerkannt.

Besonderheiten des militärischen Dienstes und Sonderregelungen

Hintergrund dieser seit 2009 geltenden Differenzierung sind laut Regierungsentwurf Besonderheiten des militärischen Dienstes, „der unter anderem dadurch geprägt ist, dass es für Soldatinnen und Soldaten keine klar abgrenzbaren Anwärterzeiten gibt“. Diese Sonderregelungen sollen nun entfallen. Die erfreuliche Konsequenz: „Der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führt zu einer verbesserten Bezahlung.“

Vorgesehen ist – so ist dem Entwurf zu entnehmen – eine Aufhebung der bisherigen Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit, damit insbesondere junge Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bislang erreichen können. Langdienende Soldaten sollen schneller in höhere Stufen aufsteigen.

Für Bewerber mit beruflicher Vorqualifikation soll bei einer Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen werden, der die Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe ermöglicht. Ferner sollen unter anderem zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben werden.

Der Bundestag hat den Entwurf des siebten Besoldungsänderungsgesetzes im vereinfachten Verfahren am 1. Oktober in die Ausschussberatung überwiesen. Die parlamentarische Verabschiedung wird für Anfang November erwartet. Das Gesetz kann, sollte es beschlossen werden, im Januar 2016 in Kraft treten.


Unsere Aufnahme entstand am 20. Juli 2015 beim Feierlichen Gelöbnis auf dem Paradeplatz des Verteidigungsministeriums in Berlin.
(Foto: Jane Hannemann/Bundeswehr)


Kommentare

  1. Sailor | 18. Dezember 2015 um 16:37 Uhr

    Ganz toll, wieder einmal eine Attraktivitätssteigerung für Neueinsteiger. Ich bin seit über 30 Jahren Soldat und die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen im Jahre 2009 hat mich auf die gesamte Laufzeit gerechnet 3800 Euro gekostet. Ich bin mit 17 Jahren eingestiegen und nach der genannten Umstellung 2009 galt meine 1. Erfahrungsstufe ab dem 21. Lebensjahr. Und jetzt ist das Gesetz wieder geändert worden und die Erfahrungsstufen gelten für alle NEUEINSTEIGER ab dem 17. Lebensjahr.

    Die Ungerechtigkeit nimmt weiter zu, die „Altgedienten“ bleiben immer mehr auf der Strecke, aber warum auch nicht – uns hat man ja schon gefangen. Vielleicht dienen wir dann ja auch bald bis zum 60. Lebensjahr, als ich mein BS unterschrieben hatte, stand in meinem Vertrag, dass ich bis 53 bleiben muss. Und eigentlich sollte meine Marinezulage ja auch pensionsberechtigt sein, wenn ich 10 Jahre zur See gefahren bin.

    Ich bin insgesamt ca. 15 Jahre zur See gefahren und 2010 wurde dann ein Gesetz beschlossen, dass jeder der nach 2013 in Pension geht, diese Zulage nicht mehr auf die Pension angerechnet bekommt. Ein Kamerad von mir ist 2012 dienstunfähig geworden, er bekommt die Zulage noch auf seine Pension angerechnet. Wenn ich aber regulär pensioniert werde, bekomme ich sie nicht obwohl ich meine 10 Jahre Seefahrt längst voll hatte. Ganz tolle Attraktivität – bin mal gespannt, was noch alles kommt!

    Mein Trennungsgeld von 400 Euro im Monat werde ich wohl demnächst auch nicht mehr bekommen, weil ich vor 24 Jahren schon mal an dem selben Dienstort versetzt worden bin und damals hätte ich ja auf Kosten der Bundeswehr umziehen können. Das ich damals ledig ohne Kinder war und mein Lebensmittelpunkt notgedrungen auf dem Schiff lag, weil ich ja auch 200 Tage im Jahr für Deutschland auf See rumgeschippert bin und meine familiäre Situation eine ganz andere war, (heute verheiratet mit drei schulpflichtigen Kindern), dass interessiert keinen.

    GANZ TOLL !!!!

  2. Soldat | 4. Februar 2016 um 23:20 Uhr

    Na endlich wird dieses Thema mal angepackt.

    Jeder Zwölfjährige versteht die Thematik, dass Menschen mit der gleichen Dienstzeiterfahrung auch gleich schnell aufsteigen sollten.

    Ich bin fast acht Jahre bei der Bundeswehr und noch immer in der 2. Erfahrungsstufe.

    Im Jahr 2012 wurde diese Thematik im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt. Das damalige Ergebnis war, dass es keine Änderung geben wird, weil die Benachteiligung rechtmäßig ist.

    Auch das Team des Wehrbeauftragten hat sich damit beschäftigt, hatte der Antwort des Petitionsausschusses jedoch nichts hinzuzufügen! Unterstützung sieht anders aus!

    Wie kann man die Frechheit besitzen eine so offensichtliche und unnötige Diskriminierung aufgrund des Alters nur mit dem Stichtag ab dem 01.01.16 zu ändern und nicht RÜCKWIRKEND für die, die bereits vor Jahren auf diese Problematik hingewiesen haben?

    GANZ TOLL!!!!

  3. Fw | 26. September 2016 um 11:39 Uhr

    Wahnsinnig attraktiv für Neueinsteiger. Allerdings mehr als unfair für viele andere Kameraden.
    Ich bin, seit dem ich 18 bin, bei der Bundeswehr und habe ab Vollendung des 21. Lebensjahrs erstmals die Chance bekommen, dass überhaupt Dienstjahre gezählt werden.
    Nun bin ich kurz vor meinem 6. Dienstjahr und die „Neckermann-Stuffze“, die nebenher auch noch Verpflichtungsprämien kriegen, verdienen mehr als ich.

    An meine Vorredner: Ich kann euch sehr gut verstehen!

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