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Nachrichten


Berlin. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch (1. Juli) den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016 und den Finanzplan bis 2019 beschlossen. Der Bund wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums keine neuen Kredite aufnehmen. Bereits im Haushaltsvollzug 2014 und im Haushaltsplan 2015 wurde der Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung erreicht. Den Verteidigungsetat für 2016 will die Bundesregierung von 32,97 auf 34,37 Milliarden Euro aufstocken. Damit würde das Plus mit 1,39 Milliarden Euro um 158 Millionen Euro höher ausfallen, als in der ursprünglichen Finanzplanung vorgesehen. Der Etatentwurf wird demnächst im Bundestag beraten.

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Berlin/Brüssel (Belgien). NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Deutschland dazu aufgefordert, seine Verteidigungsausgaben deutlich zu erhöhen. Der Norweger erinnerte daran, dass man beim NATO-Gipfel 2014 in Wales gemeinsam entschieden habe, Kürzungen in den Verteidigungsbudgets zu stoppen. Vielmehr sollten die Ausgaben schrittweise erhöht werden, um schließlich innerhalb eines Jahrzehnts in allen 28 Mitgliedstaaten des Bündnisses zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Laut einer am 22. Juni veröffentlichten Aufstellung der NATO liegen die deutschen Ausgaben derzeit lediglich bei 1,2 Prozent. Stoltenberg nimmt am heutigen Dienstag (30. Juni) in Berlin an einem Festakt anlässlich des 60. Jahrestages des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantikvertrag teil. Deutschland ist zwar mittlerweile zweitgrößter Beitragszahler der Allianz, personell aber immer noch nicht auf allen Ebenen ausreichend repräsentiert. Diese „Entwicklung des deutschen Personalanteils in der NATO“ beschreibt der „4. Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen“, der am 25. Juni veröffentlicht wurde.

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Berlin. Der am Mittwoch (24. Juni) vom Bundeskabinett verabschiedete „Rüstungsexportbericht 2014“ dokumentiert zwei völlig unterschiedliche Tendenzen. Zum einen hat die Regierung im vergangenen Jahr deutlich weniger Rüstungsgüter für die Ausfuhr genehmigt. Zum anderen verdoppelte sich der besonders umstrittene Export von Kriegswaffen von rund 957 auf 1823 Millionen Euro. Die Steigerung um 866 Millionen Euro ist nach Regierungsangaben vor allem auf die Lieferung eines bereits im Jahr 2003 zugesagten Ubootes an Israel zurückzuführen.

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Berlin. Beschämender Hitlergruß, Sieg-Heil-Gebrüll, krasse Tattoos mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, dumpfe Musik aus der rechten Szene, rechtsradikale Bemerkungen, fremdenfeindliche Sprüche, volksverhetzende Internetauftritte – Jahr für Jahr müssen sich Bundeswehr, Parlament, Medien und Öffentlichkeit mit einer ausgesprochen kleinen Minderheit von Soldatinnen und Soldaten befassen, die durch ihre Propagandadelikte dem Ruf der Streitkräfte insgesamt schaden. Die Linken wollten vor Kurzem von der Bundesregierung wieder einmal mehr über den „Umgang der Bundeswehr mit Rechtsextremisten in ihren Reihen“ in Erfahrung bringen. Am 15. Mai beantwortete die Regierung eine entsprechende Anfrage von Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz und weiteren Abgeordneten dieser Bundestagsfraktion.

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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