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Nachrichten


Potsdam/Reggio Calabria (Italien)/Lissabon (Portugal). Rund 866 Menschen starben nach Angaben der Vereinten Nationen im Zeitraum 1. Januar bis 13. April 2015 beim Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen. Die Zahl der ertrunkenen Männer, Frauen und Kinder dürfte noch weitaus höher sein, denn nicht alle Tragödien auf dem Wasser werden bekannt. Mittelmeer – ein Massengrab für viele, die vor Krieg und Elend flüchteten. Am 5. Mai waren die Fregatte „Hessen“ und der Einsatzgruppenversorger „Berlin“ von Kreta (Griechenland) aus zur Mission „Seenotrettung“ in die mediterranen Gewässer aufgebrochen. Am 8. Mai nahmen die beiden Schiffe des diesjährigen Einsatz- und Ausbildungsverbandes (EAV) der deutschen Marine mehr als 400 Menschen auf, die in überfüllten Booten vor der Küste Libyens trieben. Die Flüchtlinge kamen zum Großteil aus Somalia, Äthiopien und Eritrea und waren alleine auf See in Richtung Italien unterwegs. Ihre Schlepper konnten nicht gefasst werden …

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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Berlin/Monrovia (Liberia). Die Bundeswehr nimmt in Afrika bereits an vier Missionen der Vereinten Nationen und an drei Missionen der Europäischen Union teil. Jetzt soll ein weiterer Auslandseinsatz auf diesem Kontinent folgen. Das Bundeskabinett hat am 29. April beschlossen, die UNMIL-Friedensmission in Liberia mit bis zu fünf bewaffneten Bundeswehrsoldaten zu unterstützen. Deutschland engagiert sich bereits seit 2003 für den Friedensprozess im Land an der westafrikanischen Atlantikküste und entsandte erstmals im Jahr 2004 Polizeikräfte zu UNMIL (United Nations Mission in Liberia). Das jetzt von der Regierung beantragte Mandat ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet, der Bundestag muss noch zustimmen.

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Wilhelmshaven/Dschibuti/Kuala Lumpur (Malaysia)/Souda (Kreta, Griechenland). Eine erfreuliche Nachricht kommt von der deutschen Marine: Die Fregatte „Bayern“, seit Februar am Horn von Afrika im Einsatz gegen Piraterie, hat nun wieder ihre beiden Hubschrauber Sea Lynx Mk.88A an Bord. In den Auslandseinsatz war das Schiff ohne die Helikopter aufgebrochen. Strukturelle Schäden am Träger des Heckrotors etlicher Sea Lynx unserer Marine hatten im vergangenen Jahr zur vorübergehenden Stilllegung aller 22 Maschinen dieses Typs geführt. Die beiden Hubschrauber aus Nordholz trafen am 11. April in einem Transportflugzeug Antonov AN-124-100 Ruslan von Leipzig kommend im ostafrikanischen Dschibuti ein. Am 16. April legte die „Bayern“ in der Hafenstadt am Golf von Aden an und bereitete sich auf die Übernahme ihrer Sea Lynx vor. Die Tage zuvor hatten die Techniker die beiden Hubschrauber für den anstehenden Flugbetrieb vorbereitet.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.

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