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Nachrichten


Berlin/Berne/Kiel/Oldenburg. Neues vom Segelschulschiff „Gorch Fock“: Wie das Bundesministerium der Verteidigung auf Presseanfragen mitteilte, soll die Instandsetzung der Bark am Lürssen-Standort Berne aller Voraussicht nach Ende Mai dieses Jahres beendet sein und danach die Übergabe an die Deutsche Marine erfolgen. Die Generalüberholung des Dreimasters wird die Steuerzahler etwa 135 Millionen Euro kosten, angesetzt waren einst zehn Millionen Euro – eine gewaltige Kostenexplosion, die auch schon den Bundesrechnungshof beschäftigt hat. Großen Ärger machen die Naturschützer. Sie werfen dem Bund vor, für das Deck des Segelschulschiffs illegal geschlagenes Teakholz aus Myanmar importiert und große Teile davon schon verbaut zu haben.

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Bonn/Wilhelmshaven/Kiel. Staatliches Durcheinander bei der Integration von Flüchtlingen, Belastungen in Millionenhöhe für die Deutsche Rentenversicherung, fehlende Erfolgskontrolle bei Fördergeldern, Einnahmeverzicht in Millionenhöhe bei Rüstungsexporten: Auf 171 Seiten beleuchtet und hinterfragt der Bundesrechnungshof in seinen aktuellen „Bemerkungen 2020“ insgesamt 21 Projekte, in denen der Bund seine Mittel nicht regelkonform oder wirtschaftlich eingesetzt hat. Auch das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr werden in dem am gestrigen Dienstag (8. Dezember) der Öffentlichkeit präsentierten Bericht von der Bundesbehörde scharf kritisiert. Wie so oft in der Vergangenheit. Diesmal geht es um veraltete Marinetanker, unvollständige Informationen im IT-Logistiksystem der Streitkräfte und um 60 neue Mehrzweckhubschrauber für die Ausbildung und Inübunghaltung von Hubschrauberpiloten.

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Bonn/Berlin. Die Bundeswehr gewährt ausländischen Truppenteilen, deutschen Behörden oder Zivilisten seit Jahren schon gewisse logistische Leistungen. So gibt sie beispielsweise Betriebsstoffe ab oder nimmt Personen, die nicht Angehörige der Streitkräfte sind, bei ihren Flügen mit. Es ist festgelegt, dass für solche Leistungen stets ein kostendeckendes Entgelt in Rechnung zu stellen ist. In seinem Ergänzungsband zu den aktuellen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ kritisiert nun der Bundesrechnungshof, dass die Bundeswehr logistische Leistungen für Dritte immer noch nicht abrechnet und damit ihre früher gegebenen Zusagen an den Deutschen Bundestag nach wie vor nicht einhält.

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Bonn/Berlin. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sind Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung durch das Parlament. Für das Haushaltsjahr 2018 sind die „Bemerkungen 2019“ maßgeblich. Den Hauptband dieser Bemerkungen hat der Bundesrechnungshof im Dezember vergangenen Jahres vorgestellt. In einem Ergänzungsband berichten die obersten Finanzkontrolleure jetzt über weitere einzelplanbezogene Prüfungsergebnisse, die nach Veröffentlichung des Hauptbandes noch in das anstehende Entlastungsverfahren einzubringen sind. Auch die Bundeswehr ist wieder Gegenstand schwerer Kritik …

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Berlin. Die AfD wird wohl im Deutschen Bundestag mit ihrem Antrag scheitern, der früheren Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung Katrin Suder das ihr verliehene Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold wieder entziehen zu lassen. Die AfD-Fraktion hatte ihren Antrag mit der Rolle Suders im Zusammenhang mit der sogenannten „Berateraffäre im Verteidigungsministerium“, zu deren Aufklärung sich der Verteidigungsausschuss am 30. Januar 2019 als Untersuchungsausschuss konstituiert hat, begründet. Nach Ansicht der AfD sei es unter der Verantwortung der früheren Staatssekretärin „nachweislich zu massiven Verstößen gegen das Vergaberecht“ gekommen. Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 52. Sitzung am 11. März beraten. Er empfiehlt nun dem Parlament mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.

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