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Nachrichten


Berlin. Viele Kasernen der Bundeswehr sind in einem bemitleidenswerten Zustand. Sogar ein interner ministerieller Bericht über die deutschen Militärliegenschaften, aus dem beispielsweise am 3. Januar die Leipziger Volkszeitung zitierte, kommt zu einem alarmierenden Urteil. Demnach entspricht etwa die Hälfte der Bundeswehrkasernen derzeit nicht den vom Verteidigungsministerium selbst gestellten Anforderungen an Sauberkeit, Funktionsfähigkeit und technische Standards. In einem Interview mit der Rheinischen Post, veröffentlicht am 26. Januar, kündigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen nun Abhilfe an. In den nächsten drei Jahren sollen etwa 750 Millionen Euro für die Sanierung von Soldatenunterkünften ausgegeben werden. Nach Ansicht des Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus, reichen diese Finanzmittel jedoch nicht aus.

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Hamburg/Berlin. Am 20. Februar hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Linken detaillierte Angaben zu den aktuellen Großwaffensystemen der Bundeswehr – darunter das Leuchtturmprojekt der deutschen Marine „Fregattenklasse F125“ – gemacht (wir werden uns in den nächsten Tagen noch näher mit den Regierungsinformationen befassen). Das Großwaffensystem „Fregatte 125“ nimmt nun, wenn auch mit Verspätung, Gestalt an. Am 12. Dezember vergangenen Jahres wurde im Baudock 5 der traditionsreichen Hamburger Werft Blohm+Voss Shipyards die „Baden-Württemberg“ getauft.

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Berlin. Die Leitlinien zur Neuausrichtung der Bundeswehr vom April 2012 haben die Messlatte hoch gelegt: „Aus Gründen der Fürsorge und Attraktivität ist grundsätzlich eine Einsatzsystematik zur Gewährleistung von vier Monaten Einsatz und 20 Monaten zwischen den Einsätzen für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr anzustreben“, heißt es dort zur sogenannten „Einsatzsystematik 4/20“. Die Einsatzrealität sieht anders aus. Selbst Verteidigungsminister Thomas de Maizière räumte bei seinem letzten Afghanistanbesuch am 21. Juni ein, dass die angestrebten 20 bis 21 Monate dauernde Ruhezeit zwischen den Einsätzen „nicht immer einzuhalten“ sei, auch werde die vorgesehene Einsatzdauer von vier Monaten „nur in 60 bis 70 Prozent der Fälle nicht überschritten“.

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