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Nachrichten


Hamburg/Karlsruhe. Die Generalbundesanwaltschaft plant eine deutlich schärfere Strafverfolgung von Frauen, die sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien oder im Irak angeschlossen hatten. Das sagte Generalbundesanwalt Peter Frank gegenüber der Recherchekooperation von NDR, SWR und Süddeutscher Zeitung. Bislang waren IS-Anhängerinnen aus Deutschland fast nie strafrechtlich belangt worden. Zwar hatte es Ermittlungsverfahren gegeben, doch mündeten diese nur in sehr wenigen Fällen in Gerichtsprozesse.

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Karlsruhe/Berlin. Für die Medien war der Fall des 28 Jahre alten Offenbacher Oberleutnants Franco A. im Frühjahr und Sommer dieses Jahres das gefundene Fressen für Auflage und Quote. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Heeresoffizier saß bis jetzt in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom gestrigen Mittwoch (29. November) hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – den aktuellen Haftbefehl des BGH-Ermittlungsrichters gegen den Verdächtigen auf. Es bestehe kein Haftgrund mehr, so die Karlsruher Juristen. Der Beschuldigte sei in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

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Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichtshofs (BGH) – auch als Staatsschutzsenat bezeichnet – hat die Haftbeschwerde des Bundeswehroffiziers Franco A. verworfen. Der Ende April wegen Terrorverdachts festgenommene Oberleutnant bleibt damit in Untersuchungshaft. Franco A. wird verdächtigt, gemeinsam mit zwei Komplizen rechtsextremistisch motivierte Anschläge geplant zu haben. Der Beschluss des Staatsschutzsenats erging vor mehr als drei Wochen, am 27. Juli (Aktenzeichen StB 16/17).

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Köln/Berlin. Die Region Syrien/Irak ist weiterhin ein Ziel für deutsche Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland. Momentan kennen die Sicherheitsbehörden mehr als 850 Personen, die in die Nahostregion ausgereist sind, um dort aufseiten der Terrorbewegung „Islamischer Staat“ (IS) und anderer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder Unterstützung zu leisten. Allerdings habe „die Dynamik der Ausreisen weiter nachgelassen“, so eine Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf Anfrage des Hessischen Rundfunks. Die Gründe dafür sind vielfältig: Seit einigen Monaten befinden sich die meisten islamistischen Milizen in Syrien militärisch in der Defensive, die Lebensumstände für die ausländischen „Kämpfer“ vor Ort sind äußerst schlecht, das Todesrisiko ist hoch, in der Heimat warten harte Haftstrafen auf die Rückkehrer.

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Berlin. Die Bundesregierung will härter gegen „Dschihad-Touristen“ vorgehen. Bereits die Absicht, in Kampfgebiete ausreisen und sich dort an Kämpfen beteiligen zu wollen, soll künftig strafbar sein. Auch die Ankündigung, sich in einem Terrorcamp ausbilden lassen zu wollen, wird demnächst wohl unter Strafe stehen. Dies alles sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Derzeit sind nach Angaben des Justizministeriums rund 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gereist, um dort am „Heiligen Krieg“ teilzunehmen. Viele haben sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen. Justizminister Heiko Maas sagte zu der Novelle: „Wir werden eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa haben, das wird Deutschland sicherer machen.“

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