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Nachrichten


Berlin/Koblenz/Oberndorf am Neckar. Die deutschen Streitkräfte erhalten das neue „System Sturmgewehr“. Letzte vertragliche Details wurden jetzt im Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) unterzeichnet. Im Dezember vergangenen Jahres hatten bereits der Verteidigungsausschuss und der Haushaltsausschuss des Bundestages das große Beschaffungsprojekt gebilligt.

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Berlin/Karlsruhe. Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) steht im dringenden Verdacht, für den russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat den Mann am gestrigen Mittwoch (21. Dezember) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 16. Dezember in Berlin von Beamten des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht.

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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken befasste sich vor wenigen Wochen in zwei Anfragen an die Bundesregierung mit extremistischen Vorfällen und Entwicklungen innerhalb der Bundeswehr. So erkundigten sich am 18. Oktober unter anderem die Abgeordneten Gökay Akbulut, Nicole Gohlke und Martina Renner nach den „Terrorismusverfahren des Generalbundesanwalts seit 2021“. Am 21. Oktober befragten die Linken die Bundesregierung nach ihren „Erkenntnissen […] über die mutmaßlich rechtsextreme Vereinigung ,Nordbund‘ sowie deren Verbindungen“.

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Karlsruhe/Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat am 16. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen einen ehemaligen Reserveoffizier der Bundeswehr erhoben. Er soll bis März 2020 für einen russischen Geheimdienst spioniert haben. Der Angeklagte, dessen Name mit „Ralph G.“ angegeben wird, gehörte laut Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof „mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft“ an. In dieser Funktion habe Ralph G. den Kreml-Dienst über etliche Jahre hinweg mit Informationen versorgt. Dabei sei es unter anderem um die Gaspipeline „Nord Stream 2“ gegangen, so die Bundesanwaltschaft. Der Mann sitzt derzeit nicht in Untersuchungshaft.

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Köln/Karlsruhe. Am kommenden Donnerstag (9. Januar) geht ein richtungweisender Rechtsstreit, in dem das Bundesministerium der Verteidigung die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin vertritt, in die nächste Runde. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat über die Frage zu entscheiden, ob die Veröffentlichung militärischer Lageberichte unter Berufung auf das Urheberrecht untersagt werden kann.

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