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Köln/Düsseldorf/Karlsruhe. Mitglieder einer am gestrigen Donnerstag (6. Juli) in Nordrhein-Westfalen festgesetzten mutmaßlichen islamistischen Terrorzelle sollen in Berlin, Dresden und Hamburg mögliche Anschlagsziele ausgekundschaftet haben. Dies berichtete jetzt der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf Ermittlerkreise. Wie die Zeitung weiter schrieb, hätten Staatsschützer mutmaßliche Angehörige der militanten Gruppierung aus Zentralasien dabei beobachtet, wie sie in den genannten Metropolen Objekte fotografierten. Den Ermittlungen zufolge sollen die Beschuldigten zeitgleich eine ganze Anschlagsserie angepeilt haben.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger außerdem berichtete, sind einige Tatverdächtige offenbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Frühjahr 2022 mit falschen Papieren als angebliche Studenten der Universität Kiew eingereist. Der Kopf der mutmaßlichen Terrorgruppe soll von einem Asylbewerberwohnheim in Warendorf aus die Fäden gezogen haben.

Enge Zusammenarbeit mit Kräften des niederländischen Geheimdienstes

Der Tipp zu der islamistischen Zelle kam laut Kölner Stadt-Anzeiger vom niederländischen Geheimdienst (Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst, AIVD/General Intelligence and Security Service). Monatelang sei die Gruppe überwacht worden. Dabei hätten die Strafverfolger beobachtet, wie die Mitglieder der mutmaßlichen Terrorzelle Baumärkte besucht und ein großes Interesse an Gartendünger entwickelt hätten.

Die meisten Düngermittel enthalten Ammoniumnitrat, ein hochexplosiver und giftiger Stoff. Bei den Terroranschlägen in Oklahoma City am 19. April 1995 und in Oslo am 22. Juli 2011 (mehr dazu unter Kompakt) waren jeweils Autobomben explodiert, die von den Attentätern mit Hilfe der Substanz Ammoniumnitrat hergestellt worden waren.

Redaktioneller NACHBRENNER I

Noch am Donnerstag meldete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einer Presseerklärung die „Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung“. Wir dokumentieren nachfolgend den Pressetext der Bundesanwaltschaft. Dort heißt es:

Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
den tadschikischen Staatsangehörigen Said S. sowie
den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen […].

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Redaktioneller NACHBRENNER II

Am heutigen Freitag (7. Juli) gab die Pressestelle des Generalbundesanwalts bekannt, dass der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gegen die sieben mutmaßlichen Mitglieder der islamistischen Terrorvereinigung jetzt „die Haftbefehle in Vollzug gesetzt“ hat. Die Männer waren am gestrigen Donnerstag nach ihrer Festnahme dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden.

Bei dem Einsatz gegen die Gruppe hat es nach Auskunft des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul im Bundesland insgesamt 15 Durchsuchungen gegeben. Die Beamten seien in Bielefeld, Bornheim, Düsseldorf, Ennepetal, Gelsenkirchen, Gladbeck, Kamen, Lippstadt, Warendorf und Witten aktiv geworden, so der CDU-Politiker gestern bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf.


Kompakt                           

Der Anschlag auf das Alfred P. Murrah Federal Building in Oklahoma City am 19. April 1995, bei dem 168 Menschen – darunter 19 Kinder – starben, war von dem Rechtsextremisten Timothy McVeigh verübt worden (möglicherweise gab es Mittäter). McVeigh wurde am 11. Juni 2001 im Bundesgefängnis Terre Haute (US-Bundesstaat Indiana) durch Giftinjektion hingerichtet. Zuvor war sein letztes Gnadengesuch vom damaligen Präsident George W. Bush abgewiesen worden.

Die Bombenexplosion in Oslo am 22. Juli 2011 war durch den norwegischen Rechtsextremisten Anders Behring Breivik herbeigeführt worden. Bei der Explosion waren acht Menschen getötet und weitere zehn Menschen verletzt worden. Zwei Stunden später hatte Breivik dann auf der Insel Utøya in einem Feriencamp der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei 69 Menschen erschossen – das Massaker dauerte etwa 90 Minuten. Im August 2012 war der monströse Täter, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, von einem norwegischen Gericht für zurechnungsfähig erklärt und zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, der Höchststrafe. Verwahrung – im Norwegischen „forvaring“ – bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Gefängnisstrafe so viel wie eine zeitlich unbegrenzte Strafe: Sie kann alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist damit offen, ob der Massenmörder jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird. Bis 2022 saß Breivik in Isolationshaft in der Vollzugsanstalt Telemark in Skien, inzwischen wurde er in die Haftanstalt Ringerike verlegt. Auch hier gibt es eine eigene Abteilung mit besonders hohen Sicherheitsvorkehrungen.


Unser Screenshot zeigt das Aufmacherfoto aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 6. Juli 2023 zum Onlinebeitrag „Terrorverdächtige in NRW“.
(Bildschirmfoto: Quelle Online-Portal Kölner Stadt-Anzeiger;
Bildschirmfoto und Bildmontage: mediakompakt)

Kleines Beitragsbild: Symbolaufnahme „Absperrband der Polizei“.
(Foto: nr)


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