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Nachrichten


Berlin/Kiel. Jeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu wenden. Der Anwalt der Soldaten ist ein Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Er nimmt eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter. Hans-Peter Bartels, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, bezeichnete Anfang Juli gegenüber den Kieler Nachrichten dieses Amt als „international einzigartige Institution der deutschen Wehrverfassung“. Der SPD-Bundestagsabgeordnete, der aus der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt stammt, ist als künftiger Wehrbeauftragter im Gespräch. Die Dienstzeit des aktuellen Amtsinhabers Hellmut Königshaus (FDP) endet im Mai 2015. Bartels wird von seiner Heimatzeitung weiter mit den Worten zitiert: „Dafür [für das Amt des Wehrbeauftragten] gehandelt zu werden, ist für jeden eine Ehre.“

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages warnt davor, den europäischen Partnern weitere Bundeswehrkapazitäten im Bereich des Lufttransports für ein militärisches Engagement in Mali und der Zentralafrikanischen Republik anzubieten. In einem Interview mit der Wochenzeitung Das Parlament wies Hellmut Königshaus darauf hin, dass die Bundeswehr beim Lufttransport bereits jetzt über „kaum noch ausreichende Ressourcen verfügt, um selbst die gegenwärtigen Auslandseinsätze verlässlich zu versorgen“.

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Berlin. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hellmut Königshaus, hat keine Erkenntnisse über allgemeine rechtsradikale Tendenzen in der Bundeswehr. Bei noch immer rund 200.000 Soldatinnen und Soldaten „liegen die jedenfalls bekannt gewordenen Vorfälle glücklicherweise hinsichtlich Anzahl und Schwere unterhalb der Durchschnittswerte der Gesellschaft“. Dies erklärte Königshaus am 27. September im Parlament zu Beginn der Debatte über seinen Jahresbericht 2011.

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