Bonn. Der Bundesrechnungshof hat die „mangelhafte Erlös- und Kostenverteilung bei der privatärztlichen Behandlung in Bundeswehrkrankenhäusern“ kritisiert. In ihren Bemerkungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2016 monieren die Rechnungsprüfer vor allem, dass die gesetzlichen Grenzen des Zusatzverdienstes nicht eingehalten würden. Viele Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern dürfen Privatpatienten auf eigene Rechnung behandeln. In den Jahren 2012 bis 2014 beliefen sich ihre Honorarforderungen auf rund 66 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof rügt, dass das Verteidigungsministerium seine Regelungen zur privatärztlichen Behandlung an den Kliniken der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht mehr überarbeitet hat. Es sei nicht sichergestellt, dass Erlöse und Kosten zwischen dem Bund und den Ärzten „sachgerecht verteilt“ würden, so der Vorwurf.
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Rostock-Warnemünde. Russlands expansiver Kurs und aggressive Außenpolitik lassen so manchen westlichen Experten ratlos zurück. Erkennbar wurde dies auch beim Internationalen Maritimen Symposium, das am Dienstag dieser Woche (15. November) im Marinekommando in Rostock stattfand. Kann man bereits von einem neuen „Kalten Krieg“ sprechen – einer neuerlichen existenzbedrohenden Konfrontation mit dem Kreml? „Russland ist nicht der Feind der NATO – aber es ist ein Superproblem“, meint der ehemalige Vorsitzende des Militärausschusses der Allianz, Knud Bartels. Der dänische General a.D. war einer der Teilnehmer dieser sicherheitspolitischen Veranstaltung, zu der Marineinspekteur Andreas Krause eingeladen hatte. Feierlicher Rahmen für das Symposium war das Jubiläum „60 Jahre Deutsche Marine“, das am Dienstagabend mit einem Großen Zapfenstreich im Marinestützpunkt Warnemünde gewürdigt wurde. Vizeadmiral Krause hatte zuvor gegenüber Pressevertretern erklärt, dass man bis zum Jahr 2030 rund 130 Milliarden Euro in die Bundeswehr investieren werde. Auch die Marine werde davon massiv profitieren.
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Berlin/Wien. Ab dem 1. Juli 2017 muss sich jeder Bewerber bei der Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „16. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes“ vor, der am Donnerstag dieser Woche (10. November) in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. In der Begründung der Regierung heißt es unter anderem: „Aktuell liegen Hinweise vor, dass islamistische Kreise versuchen, sogenannte ,Kurzzeitdiener‘ in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine Ausbildung [in der Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen] erhalten.“ Wie berechtigt dieses Gesetzesvorhaben ist, zeigen alarmierende Vorfälle: In der Truppe wurden bereits etliche Islamisten vom MAD enttarnt, ein deutschsprachiges Dschihad-Magazin fordert von seinen Lesern einen Beitrag zum sogenannten „Heiligen Krieg“ und kopiert dazu unverfroren Elemente der Bundeswehr-Nachwuchswerbung. So wird aus „Mach, was wirklich zählt“ das Plagiat „Mach etwas, was bei Allah wirklich zählt“.
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Berlin. Eine halbgare sicherheitspolitische Strategie, eine ausstehende Weißbuch-Debatte, ein möglicherweise ausufernder Mali-Einsatz, ein unzureichender Verteidigungsetat, enorme Lücken in der Bundeswehr bei Personal und Waffensystemen und fast leere Munitionsdepots: Der Deutsche Bundeswehr-Verband zeichnet ein düsteres Lagebild von der Truppe, ihrem Aufgaben- und Einsatzspektrum und ihren Rahmenbedingungen. André Wüstner, Bundesvorsitzender der Interessenvertretung der Soldaten, legte in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt vom heutigen Montag (31. Oktober) den Finger in einige besonders schmerzhafte Wunden …
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Berlin/Köln. Männer und Frauen müssen sich künftig vor ihrem Eintritt in die Bundeswehr einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Soldatengesetzes vor. Überprüft werden sollen nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes sowohl Berufs- und Zeitsoldaten als auch freiwillig Wehrdienst Leistende. Die Regelung soll auch für ungediente Reservisten gelten, die in ein Reservistendienstverhältnis berufen werden wollen.
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