Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken wollte von der Bundesregierung wissen, wie viele Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen es im Rahmen des Geheim- und Sabotageschutzes des Bundes in den vergangenen drei Jahren gegeben hat. Am 16. Januar lieferte die Regierung in einem 17-seitigen Papier Informationen zu den Jahren 2014, 2015 und 2016 (Zeitraum Januar bis einschließlich November). Im militärischen Bereich wurden demnach von Januar bis November vergangenen Jahres 43.687 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen. Dabei waren auch 13.549 Ehepartner, Lebensgefährten oder Mitbewohner in die Befragung mit einbezogen worden.
Der Bundesregierung zufolge wurden in den elf statistisch erfassten Monaten des letzten Jahres im öffentlichen Bereich (ohne Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst) 7023 Geheimschutzüberprüfungen und 3792 Sabotageschutzüberprüfungen abgeschlossen, insgesamt also 10.815 Fälle.
Im nicht öffentlichen Bereich wurden in diesem Zeitraum 16.025 Geheimschutzüberprüfungen sowie – bis zum 16. Dezember 2016 – 4321 Sabotageschutzüberprüfungen und 44 Überprüfungen im Bereich der Satellitendatensicherheit abgeschlossen, gesamt 20.390 Fälle.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) vom 20. April 1994 „regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Aktualisierungs- beziehungsweise Wiederholungsüberprüfung)“.
Das Gesetz kennt drei Stufen von Sicherheitsüberprüfungen: die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach § 8 SÜG, die erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach § 9 SÜG sowie die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) nach § 10 SÜG.
Die Ü1 ist unter anderem bei Personen durchzuführen, die Zugang zu Verschlusssachen der Einstufung VS-VERTRAULICH erhalten sollen. Die Ü2 durchleuchtet den Personenkreis, der Umgang mit Verschlusssachen der Stufe GEHEIM oder einer hohen Anzahl als VS-VERTRAULICH eingestufter Dokumente erlangen könnte. Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Ü3 ist für diejenigen Personen vorgesehen, die Zugang zu Verschlusssachen der Stufe STRENG GEHEIM oder zu einer hohen Anzahl von GEHEIM-Verschlusssachen erhalten sollen (die Ü3 kommt auch bei Kandidaten zur Anwendung, die bei einem Nachrichtendienst des Bundes oder einer Behörde Tätigkeiten mit vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnehmen sollen).
In der Regel gilt das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung für fünf Jahre. Nach Ablauf ist sie zu aktualisieren. Bei erweiterten Sicherheitsüberprüfungen mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) ist zumeist nach zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung (erneute Erstüberprüfung) einzuleiten. Die jeweilige Überprüfung kann ohne Einschränkungen, mit Einschränkungen/Auflagen oder mit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos abgeschlossen werden.
Die Linken wollten von der Bundesregierung auch wissen, wie viel Zeit durchschnittlich zwischen Abgabe der Sicherheitserklärung und dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung vergeht. Im vergangenen Zeitraum (bis einschließlich November) konnten demnach bei der Ü1 rund 77 Prozent aller Fälle „innerhalb der ersten sechs Monate“ abgeschlossen werden. Bei der Ü2 fand in etwa 84 Prozent aller Fälle der Abschluss „innerhalb der ersten zwölf Monate“ statt. Bei der Ü3 dauern die Verfahren naturgemäß am längsten: Hier konnten gut 66 Prozent der Vorgänge „innerhalb der ersten 18 Monate“ beendet werden.
Wie die Bundesregierung weiter darlegte, wurden im Zeitraum Januar bis einschließlich November 2016 im militärischen Bereich 6836 Personen nach Ü1, 35.319 Personen nach Ü2 und 4699 Personen nach Ü3 überprüft. Gesamt sind dies 46.854 Überprüfungen (diese Zahl enthält auch Überprüfungen im Bereich der deutschen Nachrichtendienste des Bundes). Im genannten Zeitraum wurden im Segment „Geheim- und Sabotageschutz militärischer Bereich“ auch 2891 Personen „mit einer anderen Staatsbürgerschaft“ überprüft (im Jahr 2014: 2276, im Jahr 2015: 2679).
Mit Blick auf die durch die 16. Änderung des Soldatengesetzes vorgenommene Einführung der Sicherheitsüberprüfung für alle Soldaten der Bundeswehr (siehe hier) fragten die Linken außerdem: „Bedeutet […] diese Änderung […], dass dort zukünftig auf die Listung sicherheitserheblicher Bereiche verzichtet werden kann, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden muss, oder welche anderen Folgen ergeben sich aus dieser Änderung?“
Dazu erklärte die Bundesregierung, dass der gesetzlich verlangte Schutz sogenannter „besonders sicherheitsempfindlicher Stellen“ durch die Einführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) für zukünftige Soldatinnen und Soldaten unberührt bleibe. Die Tätigkeit in einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle erfordere eine abgeschlossene erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2 – Sabotageschutz). Abschließend heißt es: „Durch die mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes beabsichtigte Einführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung […] wird das Sicherheitsniveau innerhalb der Bundeswehr insgesamt gehoben und eine derzeit bestehende Schutzlücke im Hinblick auf die Ausbildung an Kriegswaffen geschlossen.“
Unser Symbolbild, entstanden am 13. Oktober 2015 in Zweibrücken, zeigt einen Bewerber für die EGB-Kräfte der Bundeswehr auf der Hindernisbahn. Bei den sogenannten „EGB-Kräften“ handelt es sich um die Spezialisierten Kräfte des Heeres mit Erweiterter Grundbefähigung (EGB) für Spezielle Operationen.
(Foto: Martin Stollberg/Bundeswehr)