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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag (4. Dezember) den Antrag der Bundesregierung angenommen, bewaffnete deutsche Streitkräfte „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS“ einzusetzen. Er folgte damit der Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses vom 2. Dezember. In namentlicher Abstimmung votierten 445 Abgeordnete für den Regierungsantrag, 145 stimmten dagegen, sieben Parlamentarier enthielten sich. Die Bundeswehr kann nun insgesamt bis zu 1200 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung in den Syrieneinsatz entsenden. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, „solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die konstitutive Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016“.

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Berlin. Das letzte Wort bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr hat der Deutsche Bundestag. Dies war bislang so, dies soll so bleiben. Insbesondere für Einsätze, bei denen die Bundeswehrangehörigen bewaffnet sind, soll wie bisher das Parlament erst seine Zustimmung erteilen müssen. Zudem soll es auch künftig keine pauschalen Vorratsbeschlüsse für die Mitwirkung deutscher Soldaten in multinationalen Einsätzen geben, wie von Unionspolitikern gefordert. Dies sind die zentralen Ergebnisse des Rühe-Kommissionsberichts „zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“, der am vergangenen Dienstag (16. Juni) öffentlich gemacht wurde.

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