München. Die Universität der Bundeswehr München bietet demnächst den ersten Studiengang überhaupt für militärische Flugzeugführer der Bundeswehr an. Der neue Studiengang „Aeronautical Engineering“ startet zum 1. Oktober dieses Jahres mit zunächst 13 Pilotenanwärtern. Die akademische Ausbildung wird sowohl auf dem Campus der Bundeswehruniversität als auch auf dem Ludwig Bölkow Campus in Ottobrunn stattfinden. Der duale Bachelorstudiengang „Aeronautical Engineering“ soll den jungen Truppenoffizieren des fliegerischen Dienstes von Luftwaffe und Marine als akademische Basis ihrer beruflichen Karriere dienen. Das Projekt wurde exakt auf die Zielgruppe der neuen Flugzeugführer abgestimmt, um eine nahtlose Verbindung von akademischer und fliegerischer Ausbildung zu gewährleisten.
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Berlin. Die Zahl der Soldaten, die mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) aus einem Auslandseinsatz zurückkehren, ist deutlich gestiegen. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014 meldeten die Streitkräfte vor einigen Wochen insgesamt 1697 Behandlungskontakte von Patienten mit psychisch einsatzbedingter Erkrankung in Bundeswehrkrankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren. Unter „Behandlungskontakte“ verstehen die Bundeswehrmediziner die Summe aus Neuerkrankungen und Wiedervorstellungen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums ließen sich im Jahr 2014 insgesamt 431 Einsatzsoldaten wegen einer PTBS behandeln, bei 204 wurde die Diagnose „PTBS“ erstmals gestellt. Dies waren 55 mehr PTBS-Neuerkrankungen als im Vorjahr 2013.
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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.
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Berlin. Die Bundestagsfraktion der Linken beobachtet die Nachwuchswerbung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr seit Jahren schon mit wachsender Abneigung. Die Parlamentarierin Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, kommentierte am 14. April Informationen der Bundesregierung zum Thema „Umfang von Werbemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2014“ denn auch entsprechend rigide. „Die hohe Intensität der militärischen Werbung läuft auf eine weitere Militarisierung der Gesellschaft hinaus“, so Jelpke. Und weiter: „Militärische Indoktrination und Werbung für eine militarisierte Außenpolitik haben auf Schulhöfen und in Klassenzimmern nichts zu suchen. Schulhöfe und Klassenzimmer dürfen keine Rekrutierungsbüros, sie sollten vielmehr Orte friedenspolitischer Diskussion sein.“ Die Bundesregierung hält dagegen und erinnert an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977. Darin sei klargestellt worden, dass die „Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und gesetzgebenden Körperschaften […] nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch notwendig“ sei. Die Informationsarbeit der Bundeswehr trage dieser Notwendigkeit Rechnung. Davon abzugrenzen sei die Personalwerbung der Streitkräfte, so die Bundesregierung weiter. Diese „personalwerblichen Maßnahmen“ ergreife die Bundeswehr wie jeder andere Arbeitgeber auch, um „interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein Bild von der Vielfalt der attraktiven beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven in ihrem Aufgabenbereich zu vermitteln“.
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Berlin. Reservisten sollen in Zukunft bei Wehrübungen angemessen entlohnt werden. Dies sieht das „Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften“ vor, das die Bundesregierung am 13. Februar verabschiedet hat. Ein Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist die Anpassung der Mindestbeträge für wehrübende Reservisten an die Nettobezüge der aktiven Berufs- und Zeitsoldaten. Wie ist nun der Sachstand dieses Gesetzgebungsverfahrens?
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