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Nachrichten


Berlin/Bonn. Die Streitkräfte sind die elementaren Pfeiler der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Einsatzbefugnisse ergeben sich sowohl aus dem Begriff der Verteidigung als auch aus den flankierenden Normen des Grundgesetzes (Folgeabsätze der Artikel 87a und 35). Doch wie verhalten sich die Einsatzbefugnisse zueinander? Und welche Stelle entscheidet über Vorliegen der Merkmale einer jeweiligen Einsatzbefugnis?

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Kalkar. Unter dem Leitthema „Dimension Cyber- und Informationsraum/CIR: Wir verteidigen Deutschland im Cyber- und Informationsraum“ fand der erste sogenannte „CIR-Konvent“ des Organisationsbereichs vom 24. bis zum 26. Januar im nordrhein-westfälischen Kalkar statt. Vizeadmiral Thomas Daum, Inspekteur des Bereichs, hat beschlossen, dieses neue Tagungsformat für die gesamte Dimension „Cyber- und Informationsraum“ einzuführen.

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Berlin. Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2020 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als 2019. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 2. März hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen. Auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – dürfen eingesetzt werden.

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Köln/Berlin. Das Vertrauen in die deutschen Streitkräfte hat einen historischen Tiefstand erreicht: Nur jeder Dritte (35 Prozent) gibt an, großes oder sehr großes Vertrauen in die Bundeswehr zu haben, eine Mehrheit von 59 Prozent räumt ein, wenig bis gar kein Vertrauen zu haben.

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Letzlingen. Im Gefechtsübungszentrum (GÜZ) des Deutschen Heeres in Letzlingen auf dem Truppenübungsplatzes Altmark in der Colbitz-Letzlinger Heide sind am heutigen Mittwoch (1. Februar) zwölf Bundeswehrsoldaten bei einer Übung verletzt worden, einer von ihnen schwer. Der Unfall ereignete sich um etwa 11:30 Uhr, als zwei Schützenpanzer des Typs Puma in hohem Tempo zusammenstießen. Das GÜZ ist eine zentrale Ausbildungseinrichtung der Teilstreitkraft.

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