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Berlin. Die wöchentliche Arbeitszeit von Bundesbeamten wurde vor zwölf Jahren auf 41 Stunden angehoben – damit sind die Staatsdiener gegenüber den meisten Beamten auf Länderebene und gegenüber den Tarifbeschäftigten im Nachteil. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn die Bundesregierung „sieht im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung nach wie vor keinen Spielraum für eine Angleichung der regulären wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten an das Arbeitszeitniveau der Tarifbeschäftigten“. Dies geht aus einer Antwort von Peter Tauber, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias Höhn (Die Linke) hervor.

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