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Berlin. Die wöchentliche Arbeitszeit von Bundesbeamten wurde vor zwölf Jahren auf 41 Stunden angehoben – damit sind die Staatsdiener gegenüber den meisten Beamten auf Länderebene und gegenüber den Tarifbeschäftigten im Nachteil. Daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn die Bundesregierung „sieht im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung nach wie vor keinen Spielraum für eine Angleichung der regulären wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten an das Arbeitszeitniveau der Tarifbeschäftigten“. Dies geht aus einer Antwort von Peter Tauber, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung, auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias Höhn (Die Linke) hervor.

Höhn, sicherheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion und Mitglied im Verteidigungsausschuss, wollte wissen: „Wann wird nach Planung der Bundesregierung die wöchentliche Arbeitszeit der […] Beamten der Bundeswehr an die der Tarifbeschäftigten angeglichen, nachdem der Grund für die Anhebung der Wochenarbeitszeit (Haushaltskonsolidierung) angesichts mehrjähriger Haushaltsüberschüsse inzwischen seit Längerem entfallen ist?“

In der Regierungsantwort Taubers vom 12. September heißt es dazu: „Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der […] Beamten des Bundes wurde zum Zwecke der Konsolidierung des Bundeshaushalts mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 einheitlich von 38,5 Wochenstunden auf 40 Wochenstunden erhöht. Mit Wirkung vom 1. März 2006 folgte eine weitere Erhöhung auf 41 Stunden pro Woche, welche ebenfalls mit der angespannten Lage des Bundeshaushalts begründet wurde.“

Im Zuge des Inkrafttretens des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst – kurz TVöD – zum 1. Oktober 2005 sei schließlich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer auf 39 Stunden festgesetzt worden. Diese gelte seitdem unverändert fort.

Angeblich immer noch kein Spielraum für Angleichung der Wochenarbeitszeit

Die Bundesregierung sehe im Rahmen einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung nach wie vor keinen Spielraum für eine Angleichung der regulären wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten an das Arbeitszeitniveau der Tarifbeschäftigten, teilte Tauber mit. Der Gesetzgeber habe in den vergangenen Jahren erhebliche Personalaufstockungen in der Bundesverwaltung beschlossen. Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit würde „die damit verbundenen positiven Effekte aufzehren und zu einer weiteren Arbeitsverdichtung beitragen“.

Mit dem Thema „Einführung einer 39-Stunden-Woche für Beamten und Arbeitnehmer“ befasst sich auch bereits der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV). Die Interessenvertretung erinnert an die alte Zusicherung der damaligen Bundesregierung, bei verbesserter wirtschaftlicher Lage eine erneute Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit zu beschließen. Dies sei bis heute nicht geschehen – wofür es keine nachvollziehbare Begründung gebe, so die Kritik.

Bundeswehr-Verband unterbreitet konkrete Vorschläge

Im November vergangenen Jahres hat der DBwV auf seiner 20. Hauptversammlung in Berlin beschlossen, sich für die Einführung einer 39-Stunden-Woche für Beamten und Arbeitnehmer starkzumachen, um der Benachteiligung von Bundesbeamten entgegenzuwirken.

Die Delegierten argumentierten, ein Vergleich der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Beamte des Bundes und der Bundesländer zeige eindeutig, dass Beamte im Bund gegenüber den meisten Beamten der Bundesländer benachteiligt würden. Für diese Benachteiligung gebe es einfach keinen sachlich gerechtfertigten Grund mehr. Der DBwV-Beschluss empfiehlt deshalb mit Nachdruck: „Der Haushalt des Bundes ist besser als die Haushalte der meisten Bundesländer aufgestellt. Die Gefahr der Zunahme von Mehrarbeit bei Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist durch Schaffung von zusätzlichen haushälterisch unterlegten Stellen entgegenzuwirken. Eine Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit kann schrittweise unter Nutzung der Inanspruchnahme von Langzeitkonten erfolgen.“


Symbolbild „Arbeitszeiten“ aus dem Bildangebot von Pixabay.
(Bild: geralt/unter Lizenz CC0 Creative Commons = freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich)


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