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Nachrichten


Berlin. Das Thema „Afghanistaneinsatz der Bundeswehr“ rückt wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Am morgigen Mittwoch (7. März) will das geschäftsführende Bundeskabinett seinen Bericht zur Lage im Einsatzland beschließen. Am Donnerstag kommender Woche (15. März) wird das Parlament über eine Verlängerung des Mandats für eine Beteiligung der Bundeswehr an der „Resolute Support Mission“ in Afghanistan beraten. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Antrag soll im Anschluss an die dreiviertelstündige Debatte zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen werden. Das derzeitige Mandat für den NATO-geführten Einsatz „Resolute Support“ läuft am 31. März aus.

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Berlin/Wilhelmshaven. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags fürchtet, dass unserer Marine die einsatzfähigen Schiffe ausgehen. In einem Gespräch mit Bild am Sonntag (11. Februar) fordert Hans-Peter Bartels deshalb mit Nachdruck, jetzt auf weitere internationale Einsätze zu verzichten. Der Zeitung sagte er, es sollten keine neuen maritimen Missionen für die NATO, die Europäische Union oder die Vereinten Nationen mehr dazukommen. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung hatte sich Bartels erst am Freitag (9. Februar) zu den Koalitionsvereinbarungen und den geplanten Ausgaben für die Bundeswehr geäußert.

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Berlin/Osnabrück. Die zähe Bildung einer neuen Bundesregierung erfüllt auch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hans-Peter Bartels, mit Sorge. Der SPD-Politiker fordert jetzt die Einrichtung eines Verteidigungsausschusses im Parlament noch vor einer Regierungsbildung. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (Ausgabe vom heutigen Mittwoch) sagte er: „Die Bundeswehr ist laut Grundgesetz eine Parlamentsarmee. Wenn es nun monatelang keinen Verteidigungsausschuss geben sollte, wäre die Kontrolle durch das Parlament eingeschränkt – und die Bundeswehr wäre eine Art amputierte Parlamentsarmee.“

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arpm| c0| FBMVg

Osnabrück/Bonn/Berlin. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung vom heutigen Donnerstag (16. November) ein Ermittlungsverfahren gegen Gerd Hoofe, Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, eingestellt. Bei dem Verfahren war es um den Verdacht der Strafvereitelung gegangen. Die Behörde verwies auf den Paragrafen 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung. Demnach kann ein Verfahren eingestellt werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht fehlt.

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Osnabrück/Potsdam. Nach den Negativschlagzeilen in den Medien um rechtes Gedankengut und Wehrmachtsverherrlichung in der Bundeswehr hatte Generalinspekteur Volker Wieker gehandelt. Er hatte angeordnet, sämtliche Bundeswehrliegenschaften nach historisch belasteten Exponaten zu durchsuchen und diese zu entfernen. Auslöser für die Aktion war die Festnahme des rechtsextremen Oberleutnants Franco A., dem die Planung eines Anschlages zur Last gelegt wird. Derzeit lässt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen auch den Traditionserlass für die Streitkräfte überarbeiten. Beim Umgang mit historischen Ausstellungs- und Erinnerungsstücken berät mittlerweile auch eine „Ansprechstelle für militärhistorischen Rat“ (AmR).

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