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Nachrichten


Berlin/New York. Ob in Myanmar, Sierra Leone, Syrien oder Irak: zunehmend wird sexuelle Gewalt als Taktik in bewaffneten Konflikten eingesetzt. Deutschland hat deswegen den Schutz vor sexueller Gewalt in den Mittelpunkt seiner Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) gestellt. Nach langen Verhandlungen hat der Sicherheitsrat nun am gestrigen Dienstag (23. April) eine von der Bundesregierung eingebrachte Resolution zu sexueller Gewalt angenommen. In der VN-Resolution 2467 forderte das Gremium die Mitgliedstaaten auf, ihre Gesetzgebung zu solchen Gewaltakten zu stärken und die Verfolgung der Täter auszuweiten. Außenminister Heiko Maas nannte die Resolution einen „Meilenstein auf dem Weg zur Beendigung sexualisierter Gewalt“. Allerdings wurde der Text auf Druck der USA und anderer Staaten abgeschwächt.

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Berlin/Brüssel (Belgien)/Sarajevo (Bosnien-Herzegowina). Die Bundeswehr hat den Bewerberknick nach dem Auslaufen der Wehrpflicht nachhaltig überwunden, und sie wird auch für junge Frauen immer attraktiver. Das geht nach Informationen der Rheinischen Post aus der neuen Halbjahresbilanz des Verteidigungsministeriums hervor. Demnach ist die Zahl der Bewerbungen im ersten halben Jahr 2015 auf 36.212 gestiegen. Im gesamten vergangenen Jahr waren es weniger als 60.000 Bewerbungen für den Dienst in den deutschen Streitkräften. Die in Düsseldorf erscheinende Zeitung berichtete über die aktuelle Personalbilanz des Ministeriums in ihrer Ausgabe am vergangenen Samstag (11. Juni).

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Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 12. September ein Betätigungsverbot gegen die Terrorgruppierung „Islamischer Staat“ (IS) ausgesprochen. Das Verbot wurde erlassen, da sich die „Organisation IS gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ richte, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums. Mit der Verfügung wird dem IS beziehungsweise seinen Anhängern verboten, in Deutschland Kennzeichen der Organisation öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen zu verwenden.

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