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Nachrichten


Hannover. Die juristische Aufarbeitung des großen Moorbrandes im Emsland im Jahr 2018 schreitet voran. Dies ergab eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Imke Byl und Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen) vom 9. Juni. Die beiden Politiker wollten unter anderem von der Landesregierung wissen, „was […] das angekündigte Gutachten zur Beurteilung der strafrechtlich relevanten Sorgfaltspflichten im Rahmen der Waffentests sowie der Brandbekämpfung ergeben [hat]“. In einer Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 13. Juli heißt es dazu: „Das Sachverständigengutachten liegt der Staatsanwaltschaft Osnabrück inzwischen vor. Hieraus ergibt sich ein Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Brandstiftung.“ Weitere Einzelheiten zum Inhalt des Gutachtens könnten derzeit „aufgrund der fortdauernden Ermittlungen“ nicht mitgeteilt werden, so das Ministerium.

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München/Berlin. Wie viele Soldaten und Zivilangestellte der Bundeswehr und der NVA mit Radaranlagen zu tun hatten, dabei teilweise der Hochfrequenz- und der Röntgenstrahlung der Geräte ausgesetzt waren und später an Krebs erkrankten, wird sich wohl nie genau ermitteln lassen. Der Spiegel beispielsweise schätzte vor Kurzem, dass „Tausende frühere Bundeswehr-Mitarbeiter Krebs bekommen haben“. Bereits im Juni 2006 hatte der Deutsche Bundeswehr-Verband in seiner Mitgliederzeitschrift Die Bundeswehr darüber berichtet, dass zum damaligen Zeitpunkt die Streitkräfte bei 679 von 3500 Stellern eines Entschädigungsantrags den Zusammenhang einer Krebserkrankung mit ihrer dienstlichen Tätigkeit anerkannt hatten. Jetzt hat auch ein an Krebs erkrankter früherer Radarmechaniker der deutschen Luftwaffe nach jahrelangem Kampf gegen Bürokratie und Sachverständigentum einen Sieg vor Gericht errungen. Die Bundeswehr muss nach einem Urteil des 15. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts das Nierenkarzinom des Mannes als Schädigungsfolge seines Militärdienstes anerkennen.

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Wolgast/Rostock/Wilhelmshaven. Die Peene-Werft in Wolgast, die seit Mai 2013 zur Lürssen-Gruppe gehört, fertig insgesamt zwei der vier Vorschiffe für die neue Fregattenklasse F125 unserer Marine. Heimat der neuen Fregatten wird die Einsatzflottille 2 in Wilhelmshaven sein. Am 29. Januar wurde in Wolgast die vierte und letzte Fregatte auf Kiel gelegt. Zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie aus dem Bereich der Streitkräfte waren zu diesem feierlichen Anlass an den Peenestrom gekommen. Flottillenadmiral Jürgen zur Mühlen, der seit Dezember 2012 die Einsatzflottille 2 kommandiert, sagte bei der Kiellegung der „Rheinland-Pfalz“: „Im Ergebnis wird die deutsche Marine mit den Fregatten der Klasse F125 ein ausgesprochen innovatives und modernes Schiff erhalten und einen signifikanten Gewinn an Leistungsfähigkeit mitbringen – für beide Pfeiler, Neuausrichtung und Attraktivität.“

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Berlin. Die Bundeswehr wird sich in Kürze mit bis zu 100 Soldaten an der Ausbildung von Peschmerga-Kräften für den Kampf gegen die Terrorbanden des „Islamischen Staates“ (IS) beteiligen. Dies beschloss der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag (29. Januar) mit großer Mehrheit. Bei der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung vom 17. Dezember gab es 457 Ja-Stimmen. 79 Abgeordnete sprachen sich gegen eine „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ aus, 54 enthielten sich. Das Mandat gilt bis längstens 31. Januar 2016.

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Berlin/Erbil (Irak)/Kobane (Syrien). Mit deutlicher Mehrheit hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag (29. Januar) den Einsatz deutscher Soldaten im Nordirak beschlossen. Bis zu 100 Bundeswehrangehörige können nach diesem Mandat dort nun kurdische Peschmerga auf den Kampf gegen die Terrorbanden des „Islamischen Staates“ (IS) vorbereiten. Die militärische Ausbildung wird in Erbil, der relativ sicheren nordirakischen Hauptstadt der Kurden, stattfinden. Andere Nationen der von den USA geführten Allianz gegen die Dschihadisten wollen ebenfalls irakische Sicherheitskräfte vor Ort ausbilden. Der Bundestag nahm den Antrag der Bundesregierung für eine „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ vom 17. Dezember 2014 mit 457 Ja-Stimmen an. Es gab 79 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses.

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