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Nachrichten


Berlin. Die Trendwende „Personal“ zeigt deutliche Erfolge. Seit dem Tiefstand im Juni 2016 mit rund 166.500 Berufs- und Zeitsoldaten ist die Bundeswehr inzwischen auf 181.274 Kräfte angewachsen (Stand 31. Dezember 2018). Der Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum, kurz CIR, umfasst davon aktuell 12.970 Soldaten. Im Bereich „Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung“ arbeiten weitere IT-Spezialisten.

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Berlin. Durchschnittlich durch alle militärischen Dienstgradgruppen sind derzeit 80,5 Prozent aller Dienstposten in der Bundeswehr besetzt. Dies teilte die Bundesregierung am 30. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion mit. Die Abgeordneten Berengar Elsner von Gronow, Rüdiger Lucassen und Gerold Otten hatten sich detailliert nach der „Personalsituation in den Organisationsbereichen der Bundeswehr, im Bundesministerium der Verteidigung sowie im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ erkundigt. Aus der Regierungsantwort geht hervor, dass der höchste Besetzungsgrad bei den Generälen mit 96,4 Prozent erreicht ist, der niedrigste bei den Unteroffizieren mit 78 Prozent. Bei den Mannschaftsdienstgraden seien die Dienstposten nur zu 82,5 Prozent besetzt, so die Bundesregierung.

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Berlin. Das Bundesministerium der Verteidigung hat im Jahreszeitraum 2011 bis 2017 insgesamt 136,7 Millionen Euro für PR-Maßnahmen – im Ministeriumsjargon „personalwerbliche Maßnahmen“ – zur Anwerbung von geeigneten Kandidaten für den Dienst in den Streitkräften ausgegeben. Dies geht aus einer Aufstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Tauber vom 13. Juni hervor. Tauber hatte eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Heike Hänsel (Die Linke) beantwortet.

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Leipzig. Zeitsoldaten, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, sollten die Streitkräfte keinesfalls vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen. Denn dann wären sie grundsätzlich gezwungen, die Ausbildungskosten zu erstatten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 12. April. In seinem Urteil argumentierte das Gericht unter anderem: „Der Rückzahlungsverpflichtung kommt auch eine verhaltenssteuernde Wirkung zu. Sie soll Soldaten davon abhalten, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben und so die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu gefährden.“

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Berlin. Die besoldungsrechtliche Materie ist nicht ganz einfach zu verstehen, wenn es um den Faktor „Erfahrungsstufe“ geht. Hilfreich ist hier die Faustregel „Je höher die erreichte Erfahrungsstufe, desto besser die Bezahlung“. Der Gesetzgeber will nun als Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes eine nachhaltige Verbesserung für unsere Soldaten erreichen. Eine Gesetzesänderung soll insbesondere jungen Uniformträgern den Weg zur zweiten Erfahrungsstufe ebnen, langdienende Soldaten sollen insgesamt schneller in höhere Stufen aufsteigen können.

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