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Berlin. Im Jahr 2020 sind 1657 Zeitsoldaten (SaZ) während ihrer Probezeit freiwillig aus dem Dienst ausgeschieden. Dies teilte die Bundesregierung am 7. Dezember in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom 25. November mit. Im Jahr davor, 2019, waren es 2251 „Abbrecher“ gewesen. 2018 hatte das System insgesamt 2116 SaZ, 2017 insgesamt 2337 SaZ erfasst.

Das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr verzeichnet dazu 14 „Maßnahmegründe“. Die meisten während ihrer Probezeit freiwillig aus dem Dienst als Zeitsoldat ausgeschiedenen Männer und Frauen weigerten sich laut Statistik, ihre Ernennungsurkunde anzunehmen. 2020 betraf dies 363 Fälle (2019: 379/2018: 321/2017: 314). Die individuellen Gründe für diese Verweigerungshaltung sind nicht dokumentiert.

Eignungsübung gemäß Soldatengesetz § 87 – Entlassung auf eigenen Antrag

An zweiter Stelle der Abbrecher-Gründe folgt die „Entlassung auf eigenen Antrag“ im Zuge einer „Eignungsübung nach Soldatengesetz/SG § 87 Absatz 1 Satz 4“.

Im SG § 87 heißt es:
1. Ein Bewerber, der die für einen höheren Dienstgrad erforderliche militärische Eignung durch Lebens- und Berufserfahrung außerhalb der Bundeswehr erworben hat, kann auf Grund freiwilliger Verpflichtung zu einer Eignungsübung von vier Monaten einberufen werden; er kann die Eignungsübung freiwillig fortsetzen. Während der Übung kann er mit dem 15. oder Letzten eines jeden Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist ihm wenigstens zwei Wochen vor dem Entlassungstag bekannt zu geben. Auf seinen Antrag muss er jederzeit entlassen werden. Im Übrigen hat er für die Dauer der Eignungsübung die Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit mit dem Dienstgrad, für den er nach erfolgreicher Ableistung der Eignungsübung vorgesehen ist.
2. Nach der Eignungsübung kann der Bewerber zum Berufssoldaten oder zum Soldaten auf Zeit ernannt werden.

Im Jahr 2020 machten 177 Kandidaten von diesem „Maßnahmegrund“ Gebrauch (2019: 262/2018: 303/2017: 335).

Vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem persönlichen Grund

Einige weitere im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr aufgelisteten „Maßnahmegründe“ sind – in der Rangfolge der angegebenen Abbrecher-Begründungen – „Wichtige persönliche Gründe“, „Ausscheiden auf eigenen Antrag ohne Übergangsgebührnisse“ und „Verweigerung Eid/Gelöbnis“.

So gaben im Jahr 2020 insgesamt 177 Männer und Frauen an, aus „wichtigen persönlichen Gründen“ freiwillig während ihrer Probezeit aus dem Dienstverhältnis als SaZ ausscheiden zu wollen (2019: 244/2018: 226/2017: 206).

Entlassungen während der Probezeit oft wegen fehlender körperlicher Eignung

Während ihrer Probezeit haben Soldaten auf Zeit ihren Dienst nicht nur freiwillig quittiert. Manche wurden auch durch die Bundeswehr entlassen. Der Regierungsantwort zufolge waren dies im vergangenen Jahr 74 Personen gewesen (2019: 176/2018: 183/2017: 183).

Das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr hält hier 16 „Maßnahmegründe“ vor. Dazu gehören unzweideutige Rubriken wie „Disziplinargerichtliches Urteil“, „Ernennung durch Zwang, Täuschung, Bestechung“, „Schweres Dienstvergehen“ oder „Vor Ernennung begangenes Verbrechen/Vergehen“. Hier allerdings zeigt die Statistik für die Jahre 2020 bis 2017 kaum Einträge. Der „Maßnahmegrund“ des schweren Dienstvergehens beispielsweise führt für 2020 lediglich einen Fall auf (2019: 7/2018: 7/2017: 5).

Weitaus mehr Fälle verzeichnen die Rubriken „Fehlende körperliche Eignung (2020: 7/2019: 20/2018: 50/2017: 64) oder „Mangelnde Eignung“ (2020: 7/2019: 34/2018: 25/2017: 24)

Regierung stößt sich an Aussage im Jahresbericht 2020 der Wehrbeauftragten

Die Bundesregierung wies in ihrer Antwort auch darauf hin, dass eine Aussage der Wehrbeauftragten des Bundestages, Eva Högl, in ihrem „Jahresbericht 2020“ unzutreffend sei.

Der Bericht lege nahe, so die Regierung in ihrer Antwort, lediglich Freiwilligen Wehrdienst Leistende (FWDL) würden nach den Gründen für ein freiwilliges Ausscheiden aus der Bundeswehr befragt. Dies sei nicht zutreffend. Seit 2017 erfolge sowohl bei FWDL als auch bei SaZ eine fortlaufende Evaluation der Beweggründe für das vorzeitige Ausscheiden aus der Truppe. Die Ergebnisse der standardisierten Befragung, an der die Betroffenen freiwillig und anonym teilnehmen könnten, würden kontinuierlich ausgewertet.

Mit diesen Ergebnissen wolle man „Ansatzpunkte zur Reduzierung von Widerrufquoten bei FWDL beziehungsweise von Entlassungsanträgen bei SaZ identifizieren [und zugleich] bereits ergriffene Maßnahmen [weiterentwickeln]“. Die Bundeswehr habe unverändert ein hohes Interesse an diesen empirisch gewonnenen Ergebnissen, heißt es in der Regierungsantwort abschließend.


Zu unserem Symbolbild: Feierliches Gelöbnis am 20. Juli 2021, dem Jahrestag des Deutschen Widerstands gegen das NS-Regime, im Bendlerblock in Berlin.


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