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Nachrichten


Berlin. Viele Arbeitnehmer konnten sich im vergangenen Jahr und auch 2024 über eine Inflationsausgleichsprämie freuen. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten die Prämie. Nach einem langen Gesetzgebungsprozess, der erst Mitte November 2023 abgeschlossen werden konnte, wurde die Inflationsausgleichsprämie auch für Bundesbeamte und Soldaten festgelegt. Und wie steht es mit den Reservedienst Leistenden (kurz RDL)? Dazu gab es vor Kurzem die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten …

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Berlin. „Ein Vierteljahrhundert des Schrumpfens der Bundeswehr ist vorbei.“ Es war fast schon eine historisch anmutende Ankündigung, die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen am 10. Mai vergangenen Jahres in Berlin vor der Presse formulierte. Und in der Tat: die damalige Präsentation ihres neuen Konzepts „Trendwende Personal“ bedeutet eine tiefe Zäsur für die deutschen Streitkräfte. Nach mehr als 25 Jahren des Personalabbaus soll und wird die Truppenstärke wieder zunehmen. Am Dienstag dieser Woche (21. Februar) gab die Ministerin nun bekannt, dass sich „der Zielumfang der Bundeswehr bis 2024 auf insgesamt 198.000 Soldatinnen und Soldaten und der haushälterische zivile Zielumfang auf rund 61.400 Haushaltsstellen“ erhöhen werden. Denn: „Mit ihren Aufgaben muss auch die Bundeswehr wachsen dürfen“, argumentiert von der Leyen.

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Berlin. BS, SaZ, FWDL und jetzt RDL – die Reihe ist komplett. Nach langer Klausur hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn des Jahres eine neue Bezeichnung für alle Reservisten (und natürlich auch Reservistinnen), die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, gefunden und angewiesen. Die neuen Begrifflichkeiten lauten jetzt „Reservedienst“ (RD) und „Reservedienst Leistender/Reservedienst Leistende“ (RDL). Geregelt ist dies im ministeriellen Schreiben FüSK II 1 – Az 16-39-00 vom 29. Januar 2013.

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