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Berlin. BS, SaZ, FWDL und jetzt RDL – die Reihe ist komplett. Nach langer Klausur hat das Bundesministerium der Verteidigung zu Beginn des Jahres eine neue Bezeichnung für alle Reservisten (und natürlich auch Reservistinnen), die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, gefunden und angewiesen. Die neuen Begrifflichkeiten lauten jetzt „Reservedienst“ (RD) und „Reservedienst Leistender/Reservedienst Leistende“ (RDL). Geregelt ist dies im ministeriellen Schreiben FüSK II 1 – Az 16-39-00 vom 29. Januar 2013.

Die Abkürzungen RD und RDL orientieren sich an bereits gebräuchlichen Abkürzungen wie etwa FWDL (Freiwilligen Wehrdienst Leistender). Der nachfolgende Textbeitrag aus dem Ministerium – Autorenschaft FüSK II 1 – lässt erahnen, wie steinig der Weg zum neuen Begriff war. Doch lesen Sie selbst…

Von Resis, Übenden und anderen Wortschöpfungen

Bislang wurden vielfältige Ausdrücke verwendet: Entweder sprach man allgemein von „Reservisten“, „Resis“, „Wehrübenden“ und „Übenden“ oder hatte sich sonst so seine Bezeichnung für die Unterstützung aus der Reserve zurechterfunden. Eines hatten diese Ausdrücke jedoch gemeinsam: Sie wurden im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang meist falsch verwendet.

Der oder die (jetzige) RDL ist zwar, wenn sie oder er keinen Dienst im Soldatenstatus leistet, auch „Reservist“ beziehungsweise „Reservistin“; nach der entsprechenden Definition im Reservistinnen- und Reservistengesetz (ResG) kann man den oder die RDL so in einem Wehrdienstverhältnis aber nicht nennen. Hiernach sind Reservistinnen und Reservisten in der Regel frühere Soldatinnen und Soldaten. RDL befinden sich aber in einem Wehrdienstverhältnis und sind damit Soldatinnen oder Soldaten.

„Wehrübender“ ist genauso falsch. Schaut man sich die einschlägige gesetzliche Vorschrift, in der dieser Begriff verwendet wird, an, nämlich das Wehrpflichtgesetz, so wird man sehr schnell feststellen, dass es Wehrübungen nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall gibt.

Ansonsten wäre allenfalls der Begriff „Dienst Leistende/Leistender“ zutreffend gewesen, mit dem allerdings nicht nur die Reservistinnen und Reservisten erfasst worden wären. Denn „Dienst Leistende“ sind wir alle in der Bundeswehr, so wie die zivilen Mitarbeiter.

Ein Begriff, in dem das Wort „Übung“ enthalten ist, ist für die Bedeutung unserer RDL nicht angemessen. Im Regelfall zieht die Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten zum RD heran, wenn gerade ihre Professionalität gefragt ist. Aus diesem Grunde hat die Konzeption der Reserve (KdR), die der Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière am 1. Februar 2012 (Fü S I 2 –Az 16-39-02) unterzeichnet hat, in Abstimmung mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. den Begriff „Reservistendienst“ erstmals eingeführt. BS, SaZ, FWDL und RDL: Wir. Dienen. Deutschland.

Text: dew, BMVg


Das Foto des Reservistenverbandes zeigt die gelbe Schleife, die die Solidarität der Reservisten mit den Soldaten der Bundeswehr im Einsatz symbolisiert.


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