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Nachrichten


Berlin. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat bei der Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ eingeräumt, dass es in ihrem Ministerium „eine Kette an Fehlern“ gegeben habe. In einem Interview mit dem NDR und dem ARD-Hauptstadtstudio sagte sie, es seien am Anfang die wahren Kosten für die Reparatur des Schiffes deutlich unterschätzt worden. Danach habe auch das Marinearsenal seinen Teil an Fehlern beigetragen, ebenso das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Koblenz sowie zudem die verschiedenen Abteilungen im Wehrressort. „Da sind gemeinsam viele Fehler gemacht worden, in einem schwierigen Prozess“, so von der Leyen gegenüber ihren Interviewpartnern.

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Hamburg. Internationale Konflikte und Krisen, Dauerprobleme der Bundeswehr, Rüstungsexporte sowie Abrüstungsbemühungen: Seit einem halben Jahrhundert berichtet die Hörfunk-Sendereihe „Streitkräfte und Strategien“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) kritisch über Entwicklungen der Militär- und Sicherheitspolitik. 30 Jahre lang, von 1971 bis 2001, war Karl-Heinz Harenberg verantwortlicher Redakteur der Sendung. Er prägte „Streitkräfte und Strategien“ mit seinem kritischen Ansatz entscheidend. Der Autor dieses Beitrags ist dem Journalisten bei Veranstaltungen des Deutschen Bundeswehr-Verbandes in Bonn begegnet. Wie der NDR jetzt mitteilte, ist Harenberg im vergangenen Monat im Alter von 82 Jahren verstorben.

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Berlin/Hamburg/Elsfleth. Die Elsflether Werft, die immer noch mit der Instandsetzung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ der deutschen Marine beauftragt ist, hat momentan nur noch schlechte Presse. Am gestrigen Donnerstag (2. Mai) berichtete der Norddeutsche Rundfunk (NDR), dass die neue Leitung des Unternehmens jetzt zwei Gerichtsbeschlüsse erwirkt habe, um das Vermögen der ehemaligen Geschäftsführer zu pfänden. Dies gehe aus Unterlagen hervor, die dem NDR und dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorlägen. Insgesamt handele es sich bei den zu pfändenden Geldern um einen zweistelligen Millionenbetrag, so die Pressemitteilung des Hamburger Senders. Die Elsflether Werft ist mittlerweile insolvent (das Amtsgericht Nordenham stimmte gestern einem Insolvenzverfahren in Eigenregie zu), arbeitet aber an einem tragfähigen Plan, um die „Gorch Fock“ weiter reparieren zu können. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat nun der Werft ein Ultimatum gesetzt.

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Bagdad/Baghuz (Syrien)/Berlin/Hamburg. Über dem zerstörten Baghuz in Ostsyrien weht die große gelbe Flagge der Befreier. Kämpfer des Militärbündnisses „Syrische Demokratische Kräfte“ konnten den Ort am linken Ufer des Euphrat am vergangenen Samstag (23. März) nach schweren Gefechten und zuletzt massivem Beschuss einnehmen. Mit der Eroberung der Ruinenlandschaft findet der Krieg gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) im Irak und in Syrien nun nach fast fünf Jahren sein vorläufiges Ende. Es fehlt allerdings nicht an Stimmen, die vor der dschihadistischen Hydra warnen. Außenminister Heiko Maas würdigte am vergangenen Samstag zwar die Befreiung von Baghuz als Paradebeispiel internationaler Zusammenarbeit „innerhalb der Anti-IS-Koalition und mit mutigen Partnern vor Ort“. Dennoch sei klar, so Maas, dass „weiter eine erhebliche Gefahr vom IS ausgeht, der seine Terroraktivitäten in Syrien und Irak in den Untergrund verlagert“. Der Norweger Geir O. Pedersen, Syrienbeauftragter der Vereinten Nationen, hatte vor wenigen Tagen im Sicherheitsrat ebenfalls eindringlich gemahnt: „Der IS ist zwar so gut wie besiegt – was das Territorium angeht. Aber die Erfahrung zeigt, er kann zurückkommen.“

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Calw/Böblingen/Berlin/Osnabrück. Ein Oberstleutnant vom Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) hat einen Strafbefehl, der wegen Ausführung des „Hitlergrußes“ ergangen war, letztendlich akzeptiert. Dies bestätigten jetzt das Amtsgericht Böblingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf Nachfrage des ARD-Magazins „Panorama“. Der ehemalige KSK-Kompaniechef hatte erst Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Strafbefehl eingelegt, diesen Einspruch dann aber zurückgenommen. Damit wird der Strafbefehl über 4000 Euro rechtskräftig.

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