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Nachrichten


Berlin. Im Zeitraum 2016 bis 2018 wurden insgesamt zwölf Fälle unmittelbarer Gewalt gegen Soldaten in Uniform außerhalb militärischer Einrichtungen durch die Dienststellen der Bundeswehr gemeldet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.

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Köln/Berlin. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) bearbeitet seit Mai 50 neue Verdachtsfälle möglicher Rechtsextremisten in der Bundeswehr. Zum Stichtag 4. September 2019 habe es 478 Verdachtsfälle gegeben, teilte das Bundesministerium der Verteidigung am 13. September in Berlin mit. Im Mai hatte der MAD dem Parlament berichtet, es würden 428 sogenannte Verdachtsfall-Operationen im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ in der Truppe bearbeitet.

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Hannover. Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag fordert, dass künftig auch freie Kapazitäten der deutschen Luftwaffe für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber genutzt werden. Ihr am vergangenen Freitag (13. September) im Landesparlament in Hannover eingebrachter Antrag wurde einhellig von Politikern der Großen Koalition aus SPD und CDU wie auch von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zurückgewiesen. Bereits vor Behandlung des Antrags im Landtag hatten Vertreter der anderen Fraktionen mit Empörung auf die AfD-Initiative reagiert.

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Berlin/Bonn. Der kommende Dienstag (10. September) könnte ein Tag mit innenpolitischer Brisanz werden. Nach einem Bericht des in der Hauptstadt erscheinenden Tagesspiegel will der Berliner Personalrat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vor dem örtlichen Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Ministeriumshauptsitz Berlin und nicht Bonn ist. Sollten die Kläger bei diesem Termin am 10. September gewinnen, könnte damit – so der Tagesspiegel – „das Ende des Nebeneinanders von zwei Ministeriumssitzen in Bonn und Berlin mit hohem Kohlendioxid-Ausstoß für dienstliche Flüge und Extrakosten von fast neun Millionen Euro im Jahr eingeläutet“ werden.

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Berlin/Stetten am kalten Markt. Am 1. Januar 2016 hat die Bundeswehr mit der Einführung einer Arbeitszeitverordnung für ihre Soldaten eine Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt und den Weg freigemacht für zeitgemäße Arbeitszeitmodelle im Grundbetrieb der Streitkräfte. Die Verordnung dient vor allem dem Gesundheitsschutz und der Sicherheit des Militärpersonals in den Teilstreitkräften und Organisationsbereichen. Die Soldatenarbeitszeitverordnung – kurz SAZV – nimmt zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bestimmte Tätigkeiten vom Geltungsbereich aus.

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