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Berlin. Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) wollte von der Bundesregierung wissen, wie oft die Industrie in der Vergangenheit vereinbarte Fristen für die Instandsetzung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen der Bundeswehr nicht eingehalten hat. Außerdem erkundigte sie sich nach Konventionalstrafen, die das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) von der Industrie in solchen Fällen möglicherweise hätte einfordern können.

Die Fragen der Politikerin, die auch Mitglied im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages ist, bezogen sich konkret auf den Zeitraum 2013 bis 2018 und die beiden Konzerne Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG sowie Rheinmetall AG plus deren Tochtergesellschaften. Keuls Interesse galt zudem in erster Linie folgenden Systemen: Kampfpanzer Leopard 2, Schützenpanzer Marder, GTK Boxer (GTK: Gepanzertes Transport Kraftfahrzeug) und Sanitätsfahrzeug/Spähwagen Fennek.

Für die Bundesregierung antwortete am 15. Mai der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Thomas Silberhorn.

Steuerung durch die bundeseigene Heeresinstandsetzungslogistik GmbH

Wie Silberhorn darlegte, würden planbaren Instandsetzungen der genannten Systeme Leopard, Marder, GTK Boxer und Fennek grundsätzlich durch die bundeseigene Heeresinstandsetzungslogistik GmbH – kurz HIL – gesteuert, soweit man die jeweiligen Fahrzeuge „in die Instandsetzungsverantwortung der HIL migriert“ habe.

Das Unternehmen habe die Aufgabe, die Instandsetzung der Fahrzeuge auszuschreiben und zu überwachen. Silberhorn wies in diesem Zusammenhang darauf hin: „Hierzu gehöre insbesondere auch, zu prüfen, ob die festgelegten Durchlaufzeiten eingehalten werden.“

Die Instandsetzung von Fahrzeugen, die nicht unter den Grundsatz der Planbarkeit fielen, werde durch die jeweilige Projektleitung im BAAINBw in Koblenz gesteuert. Dabei sei es unerheblich, so der Staatssekretär, ob die jeweiligen Fahrzeuge in der Instandsetzungsverantwortung der HIL seien. Er erklärte: „Hiervon betroffen sind unter anderem Fahrzeuge, die aus mandatierten Einsätzen zurückgeführt werden (Stichwort ,Auslandsheimkehrer‘) und/oder Unfallfahrzeuge sind. Für diese wird durch die Bundeswehr – sprich das BAAINBw – eine Bedarfsinstandsetzung bei der Industrie beauftragt. Der in solchen Fällen erforderliche Instandsetzungsumfang wird im Rahmen einer Befundung ermittelt.“

Für diese Art Instandsetzung gebe es keine standardisierten, im Vorhinein festgesetzten Durchlaufzeiten, erklärte Silberhorn. Die Überwachung der mittels Befundung veranschlagten Instandsetzungszeit obliege den jeweiligen Güteprüfstellen des Bundes.

Grundlegende Überholung von Marder-Fahrzeugen nach dem ISAF-Einsatz

Wie den weiteren Ausführungen Silberhorns zu entnehmen ist, sind für die Jahre 2013 bis 2017 für die Varianten des GTK Boxer und des Spähwagens Fennek keine Überschreitungen der Instandsetzungsfristen beziehungsweise Liefertermine bekannt. Demzufolge seien auch keine Schadensersatzansprüche seitens des BAAINBw geltend gemacht worden, erklärte der Staatssekretär.

Weiter führte er aus: „Beim Schützenpanzer Marder wurden im Zeitraum 2013 bis 2017 insgesamt zehn Fahrzeuge zur Werksinstandsetzung zur Firma Rheinmetall Landsysteme GmbH gesteuert. Hierbei handelte es sich um die Fahrzeuge, die nach der Rückkehr aus dem ISAF-Einsatz Afghanistan einer grundlegenden Instandsetzung bedurften. Hierfür war durch Rheinmetall eine Dauer von 17 Wochen eingeplant. Bei der notwendigen Bedarfsinstandsetzung wurden auch erforderliche Nachrüstmaßnahmen durchgeführt, um eine mehrfache Zerlegung der Fahrzeuge zu vermeiden und damit Kosten zu reduzieren. Für diese kombinierten Maßnahmen betrug die tatsächliche durchschnittliche Laufzeit 37 Wochen.“

Nach Auskunft von Silberhorn habe sich bei der Marder-Instandsetzung am Schluss anhand der vorliegenden Daten keine Trennung zwischen Instandsetzung und Nachrüstung vollziehen lassen. Daher seien hier seitens des BAAINBw keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden.

Terminschwierigkeiten wegen fehlender Leopard-Ersatzteile

Im Falle der Kampfpanzer Leopard 2 lieferte die Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2017 eine Übersicht, aus der folgende Details ersichtlich sind: Insgesamt wurden 71 Fahrzeuge zur Instandsetzung eingesteuert (14 Leopard 2 im Jahr 2013, 21 im Jahr 2014, 20 im Jahr 2015, 6 im Jahr 2016 und 10 im Jahr 2017). Bei neun Instandsetzungen konnte der vorgeschriebene Termin nicht eingehalten werden (zweimal im Jahr 2013, fünfmal im Jahr 2014 sowie zweimal im Jahr 2015).

Der Parlamentarische Staatssekretär erläuterte für die Bundesregierung: „Die Nichteinhaltung [dieser] neun Termine war ausschließlich durch fehlende Beistellteile der Bundeswehr veranlasst. Somit lässt sich daraus kein Schadensersatzanspruch ableiten.“

Zwölf Leopard 2 bereits in der Umrüstung bei Krauss-Maffei Wegmann

Für das vergangene Jahr, das Jahr 2018, erfahren wir von Silberhorn: „Beim Schützenpanzer Marder und Spähwagen Fennek wurden keine Instandsetzungen durch den jeweiligen Projektleiter veranlasst. Beim GTK Boxer beauftragte die Bundeswehr die Instandsetzung von zwei Fahrzeugen bei der Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG und der Rheinmetall AG. Es kam zu keinen Verzögerungen.“

Beim Kampfpanzer Leopard 2 habe man keine ausschließlichen Instandsetzungen durch den Projektleiter veranlasst. Die Instandsetzung der Panzer erfolge aktuell im Rahmen der Umrüstung der Fahrzeuge auf den Rüststand A7V (siehe hier). Hierzu seien insgesamt zwölf Kampfpanzer an Krauss-Maffei Wegmann abgegeben worden.

Redaktioneller NACHBRENNER

Katja Keul zeigte sich von den Antworten der Bundesregierung nicht unbedingt überzeugt. Die Bundestagsabgeordnete der Grünen erklärte gegenüber dem bundeswehr-journal: „Die schriftlichen Antworten haben mich sehr erstaunt und widersprechen dem, was ich sonst so aus der Bundeswehr dazu höre. Die Fristüberschreitungen beim Leopard 2 in den vergangenen Jahren soll ausschließlich durch fehlende Beistellteile der Bundeswehr verursacht worden sein. Für die im Jahr 2018 übergebenen zwölf Leopard 2 wurde offenbar gar keine Frist mehr vereinbart. Aber auch wenn Instandsetzung mit Umrüstung oder Nachrüstung verbunden wird, sollten bei der Auftragsvergabe doch konkrete Fristen vereinbart werden.“

Auch beim Marder mache es sicher Sinn, so die Politikerin, die geplante Instandhaltung mit einer Nachrüstung zu verbinden um eine mehrfache Zerlegung des Fahrzeuges zu vermeiden. Warum sich die Gesamtdauer dann trotzdem von 17 auf 37 Wochen mehr als verdoppelt habe, sei durch die Bundesregierung nicht begründet worden.

Keuls Fazit: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass öffentliche Aufträge nicht mit derselben Priorität bearbeitet werden wie private Aufträge, da die Bundesregierung sowohl bei der Vereinbarung von Fristen als auch bei der Sanktionierung von Terminverstößen sehr großzügig agiert und kein marktübliches Verhalten an den Tag legt.“


Unsere Symbolaufnahme vom 12. September 2016, entstanden bei einer Übung des zur Panzergrenadierbrigade 41 gehörenden Versorgungsbataillons 142, zeigt eine Instandsetzung im Felde. Spezialisten wechseln bei einem Schützenpanzer Marder das Triebwerk.
(Foto: Maximilian Schulz/Presse- und Informationszentrum Heer)


Kommentare

  1. NielsKar | 29. Mai 2019 um 17:34 Uhr

    Kleiner Fehler bei
    Terminschwierigkeiten wegen fehlender Leopard-Ersatzteile
    […] Bei neun Instandsetzungen konnte der vorgeschriebene Termin nicht eingehalten werden (zweimal im Jahr 2013, fünfmal im Jahr 2014 sowie zweimal im Jahr – sollte wohl heißen – 2015).

    MfG und Danke für die Mühe, interessanter Artikel
    __________

    Lieber Leser,
    vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Fehler inzwischen korrigiert – gemeint war natürlich das Jahr 2015.
    Ihre Redaktion

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